DPaktFAQ

Über diese Website stellen wir Informationen zum DigitalPakt Schule 2019 - 2024 bereit.

Hier finden Sie

  1. alle Beiträge auf einer Seite
  2. die am häufigsten aufgerufenen Beiträge
  3. wichtige Links
  4. eine Übersicht der @Kategorien
  5. eine Übersicht der #Schlagworte

Wichtige Beiträge

  1. → Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?
  2. → Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?
  3. → Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?
  4. → Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?
  5. → Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?
  6. → Welches Antragsverfahren ist für die Restmittelvergabe vorgesehen?
  7. → Was ist der Bewilligungszeitraum?
  8. → Müssen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden?
  9. → Wann startet die Vergabe der Restmittel?
  10. → Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?
  11. → Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?
  12. → Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?
  13. → Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?
  14. → Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?
  15. → Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
  16. → Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?
  17. → Woraus setzen sich die Restmittel zusammen?

Wichtige Links

1. Onlineportal DigitalPakt Schule SH → Seite öffnen
Online-Antragsverfahren für Zuwendungen aus den Landesprogrammen "DigitalPakt SH"

2. Landesprogramm DigitalPakt SH - Öffentliche Schulen → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen vom 26.10.2021 - Fundstelle: Amtsbl SH 2021, S. 1704

3. Landesprogramm DigitalPakt SH - Schulen der dänischen Minderheit, Ersatz- und Pflegeschulen → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der Schulen der dänischen Minderheit, der Ersatz- und der Pflegeschulen vom 26.10.2021 - Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2021, S. 1700

4. Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)

5. Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen
Sie finden Antworten auf grundsätzliche Fragen, die auf alle Länder zutreffen.

ITV.SH - Abteilung Digitale Bildung → Seite öffnen

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel


Referat III 15
E-Mail: digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de

Info-Telefon des Bildungsministeriums
Tel.: 0431 988-5897
[Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr]