Kann das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK) nachgereicht werden?

Kann das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK) nachgereicht werden?

Für alle bis zum 31.12.2021 vollständig gestellten Anträge gilt, dass das technisch-pädagogische Einsatzkonzept nachgereicht werden kann. Dies muss spätestens mit dem Verwendungsnachweis erfolgen. Für die Nachreichung des TPEK steht ein Formular zur Verfügung. Dieses finden Sie unter diesem Beitrag zum Download.

Zugehörige Dateien
→ Formular für die Nachreichung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK) [DOCX]

Tags →  @TPEK, → #Nachreichung TPEK, → #Formular TPEK.
Stand 17.12.2021 15:07:54 [3343] → PermaLink