Wann dienen Server „pädagogischen Zwecken“ und sind damit grundsätzlich förderfähig?

Wann dienen Server „pädagogischen Zwecken“ und sind damit grundsätzlich förderfähig?

Durch die Formulierung „Server zu pädagogischen Zwecken“ wird nur die Förderung reiner Schulverwaltungsserver ausgeschlossen, weil dies nicht von der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt abgedeckt wäre. Förderfähig sind hingegen Server, die unmittelbar (z.B. Betrieb einer Kommunikationsplattform für den Einsatz im Unterricht) oder mittelbar (z.B. MDM-Server zur Verwaltung pädagogisch genutzter Endgeräte) pädagogischen Zwecken dienen.

Tags →  @Fördergegenstände, → #Server, → #pädagogische Zwecke.
Stand 15.02.2022 10:54:20 [3555] → PermaLink