Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?

Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?

Ja, diese Möglichkeit wird vorgesehen. Sie ist jedoch eingeschränkt auf Mehrausgaben z. B. aufgrund von Kostensteigerungen für bereits bewilligte Fördergegenstände. Es handelt sich also um Fälle, bei denen eine „Nachförderung“ für den bereits während der Budgetphase bewilligten Zuwendungszweck notwendig wird.

Wird die Kostensteigerung durch neue oder zusätzliche Fördergegenstände (bisher nicht bewilligte Geräte oder Leistungen oder mehr Geräte bzw. zusätzliches Zubehör) ausgelöst, sind diese Ausgaben im Rahmen eines eigenen Restmittelantrags anzumelden, sofern die anderen Voraussetzungen (z. B. Unter/Obergrenze) eingehalten werden.

Tags →  @Antragstellung, →  @Änderungsantrag, →  @Restmittel, → #Restmittelvergabe, → #Änderungsantrag, → #Restmittel, → #Kostensteigerung, → #Obergrenze, → #Untergrenze.
Stand 28.12.2022 12:46:39 [4720] → PermaLink