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Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?

Unter diesem Beitrag finden Sie ein Dokument, dass Vorschläge oder Muster für die Kurzbeschreibungen in Ihrem Antrag enthält. Diese Vorschläge sind unabhängig von der Art des Antragsverfahrens verwendbar.

Außerdem enthält es zu jedem Fördergegenstand eine kurze Einordnung zum Umfang der Förderfähigkeit. Weitere möglicherweise detailliertere Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in anderen FAQ-Beiträgen. Bitte schauen Sie auch in unsere Liste der Fördergegenstände, diese enthält eine alphabetische Aufstellung nach Stichworten.

Beispiele für die Formulierung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes finden Sie auf den Seiten des IQSH. 

Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Kurzbeschreibungen [PDF]

Externe Inhalte
→ IQSH Medienberatung.

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Stand 29.04.2022 12:05:28 [10726] → PermaLink


Wie kann bei der Antragstellung in effizienter Weise mit Zweifeln an der Förderfähigkeit bestimmter Anschaffungsgegenstände umgegangen werden?

Am besten ist es, derartige Fragen frühzeitig und am besten vor Durchführung der Investition mit der Bewilligungsbehörde zu besprechen. Z.B. das „DigitalPakt-Café“ bietet hierfür den passenden Rahmen. Andernfalls kann es später zu Problemen kommen, zumal der vorzeitige Maßnahmebeginn beim DigitalPakt zwar generell möglich ist, die Antragsteller Investitionen ohne vorherigen Zuwendungsbescheid dennoch auch hier (wie stets) auf eigenes Risiko vornehmen. Denn für eine Förderung müssen alle Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. 

Weil „schwierige Fälle“, in denen eine Förderung zwar nicht grundsätzlich von Anfang an ausgeschlossen, aber fraglich erscheint, für die Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und für die Bewilligungsbehörde eine aufwendigere Prüfung bedeuten, sollte überlegt werden, ob hierfür überhaupt eine DigitalPakt-Förderung beantragt werden muss. Denn häufig leisten Schulträger ohnehin einen freiwilligen oder freiwillig erhöhten Eigenanteil, weil die DigitalPakt-Förderung nicht für alle anstehenden Investitionen zur Digitalisierung der Schule(n) ausreicht. Die Antragsberechtigten sollten also stets im Blick behalten, welche Maßnahmen sie insgesamt planen und wie hoch der von ihnen vorgesehene Eigenanteil ist. Sofern die „schwierige“ Maßnahme allein aus Eigenmitteln finanziert werden kann, stellen sich keine schwierigen Rechtsfragen, welche die Antragstellung und -bescheidung verzögern könnten.

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Stand 15.02.2022 10:53:27 [8454] → PermaLink


Kann ich meine Anträge für die Restmittelvergabe vorbereiten?

Ja, das ist möglich und auch empfehlenswert. Das Onlineantragsverfahren ist bereits insofern freigeschaltet, als dass Sie Neuanträge (Referenznummer beginnend mit IME2-RMVG) erzeugen und auch bearbeiten können. Während der Budgetphase erzeugte aber nicht finalisierte bzw. eingereichte Anträge können Sie ebenfalls weiter nutzen und bearbeiten.

Am 20.04.2023 können Sie dann die vorbereiteten Anträge ab 10:00 Uhr im Onlineportal einreichen. Der dabei vergebene Zeitstempel ist entscheidend für die Reihung nach dem Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“). Nach dem Einreichen drucken Sie den Kurzantrag aus und senden ihn unterschrieben an das MBWFK. Das Verfahren ist insofern identisch mit dem neuen Online-Antragsverfahren während der Budgetphase. Ein „Fast-Track-Verfahren“ gibt es im Rahmen der Restmittelvergabe nicht.

Die Möglichkeit zuwendungserhöhende Änderungsanträge (Referenznummer beginnend mit AEM- RMVG) zu stellen ist auch gegeben.

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Stand 03.05.2024 10:19:21 [4768] → PermaLink


Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?

Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019 gegründet wurden.

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Stand 28.12.2022 12:46:36 [3984] → PermaLink


Wenn ich mehrere Anträge in der Restmittelvergabe stelle, zählt dann der Zeitpunkt des ersten eingegangenen Antrags auch für alle folgenden Anträge?

Nein. Für jeden Antrag zählt der mit dem Hochladen erzeugte Zeitstempel.

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Stand 02.04.2024 12:12:05 [3983] → PermaLink


Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?

Nein, für die Restmittelvergabe werden keine Schulträgerbudgets gebildet. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Prioritätsprinzip) und stehen somit in Konkurrenz zueinander.

Es gibt jedoch eine Unter- und eine Obergrenze für die Antragstellung. Siehe hierzu bitte in der gesonderten FAQ.

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Stand 28.12.2022 12:46:33 [3913] → PermaLink