Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?

Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?

Das Prioritätsprinzip ergibt sich aus Nr. 8.2 Absatz 2 der Förderrichtlinien:

„Die Verteilung nicht ausgeschöpfter Mittel (Restmittelvergabe) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde. Wichtigstes ermessensleitendes Merkmal ist hier die Reihenfolge der Antragstellung (Prioritätsprinzip).“

Die Anträge werden also nach der Reihenfolge des Hochladens im Onlineportal berücksichtigt. Entscheidend für die Reihung ist dabei der sekundengenaue Zeitstempel des Onlineportals.

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Stand 28.12.2022 12:51:54 [4408] → PermaLink