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Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?

Ja, die Vorgaben der Förderrichtlinien treffen bereits Regelungen für die Restmittelvergabe. Diese Regelungen sehen allerdings hinsichtlich der Verfahrensgestaltung ein größeres Ermessen der Bewilligungsbehörde vor als während der Budgetphase, sodass nunmehr Regeln wie z. B. die Ober- und Untergrenze hinzutreten.

Die allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien zu den Antragsvoraussetzungen usw. gelten während der Restmittelvergabe genauso, wie sie während der Budgetphase gegolten haben. 

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Stand 28.12.2022 12:46:46 [5704] → PermaLink