Beiträge :: Kategorie @Unterstützungsangebote

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Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulträger vor?

Bei Fragen zur Antragstellung und zur Zuwendungsfähigkeit geplanter Anschaffungen können Schulträger sich durch das Bildungsministerium beraten und unterstützen lassen. Das DigitalPakt-Team ist

  • über das Info-Telefon des Bildungsministeriums unter der Nummer 0431 988-5897 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) oder
  • per E-Mail an digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de

erreichbar.

Für Fragen zur Ausstattungsplanung steht die Medienberatung des IQSH

  • telefonisch unter der Nummer 0431 5403-213 (montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 14 Uhr) oder
  • per E-Mail an medienberatung@bildungsdienste.landsh.de
zur Verfügung. 

Darüber hinaus bietet das Bildungsministerium und der ITV.SH ein "virtuelles DigitalPakt-Café" an, um einerseits Fragen rund um das Antragsverfahren Raum zu geben und andererseits auch einen Austausch unter den Schulträgern anzuregen. Die Veranstaltung findet über das Video- und Konferenztool "Trember" statt. Den Zugangslink erhalten Sie beim ITV.SH.
Die Veranstaltung steht auch nicht-kommunalen Schul- und Pflegeschulträgern offen.

Externe Inhalte
→ Medienberatung des IQSH
→ IQSH-Handreichung Kommunale Medienentwicklungsplanung
→ ITV.SH - Abteilung Digitale Bildung.

Tags →  @Unterstützungsangebote, → #Unterstützungsangebote, → #Schulträger, → #Ausstattungsplanung, → #IQSH, → #Medienberatung, → #Anfragen, → #Hotline.
Stand 28.12.2022 12:47:49 [12686] → PermaLink


Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulen vor?

Die Medienberatung des IQSH bietet eine Vielzahl von Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten für Schulen an, über die es auf seinen Internetseiten informiert (Link unten). 


Persönlich stehen die Medienberaterinnen und -berater des IQSH

  • per E-Mail unter der Adresse medienberatung@bildungsdienste.landsh.de und
  • per Telefon unter der Nummer 0431 5403-213 (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 10 - 14 Uhr)

zur Verfügung.

Externe Inhalte
→ Medienberatung des IQSH
→ IQSH-Handreichung Medienkonzeptionelle Arbeit an Schulen.

Tags →  @Unterstützungsangebote, → #Unterstützungsangebote, → #IQSH, → #Medienberatung, → #Anfragen, → #Hotline, → #Fortbildung, → #Schulentwicklung.
Stand 02.11.2022 15:23:13 [12206] → PermaLink


Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?

Unter diesem Beitrag finden Sie ein Dokument, dass Vorschläge oder Muster für die Kurzbeschreibungen in Ihrem Antrag enthält. Diese Vorschläge sind unabhängig von der Art des Antragsverfahrens verwendbar.

Außerdem enthält es zu jedem Fördergegenstand eine kurze Einordnung zum Umfang der Förderfähigkeit. Weitere möglicherweise detailliertere Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in anderen FAQ-Beiträgen. Bitte schauen Sie auch in unsere Liste der Fördergegenstände, diese enthält eine alphabetische Aufstellung nach Stichworten.

Beispiele für die Formulierung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes finden Sie auf den Seiten des IQSH. 

Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Kurzbeschreibungen [PDF]

Externe Inhalte
→ IQSH Medienberatung.

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Fördergegenstände, →  @Unterstützungsangebote, →  @Ausfüllhinweise, →  @Kurzbeschreibungen, → #Antragsverfahren, → #Unterstützungsangebote, → #Fördergegenstände, → #Antragstellung, → #Ausfüllhinweise, → #Kurzbeschreibungen.
Stand 29.04.2022 12:05:28 [9553] → PermaLink


Wie kann bei der Antragstellung in effizienter Weise mit Zweifeln an der Förderfähigkeit bestimmter Anschaffungsgegenstände umgegangen werden?

Am besten ist es, derartige Fragen frühzeitig und am besten vor Durchführung der Investition mit der Bewilligungsbehörde zu besprechen. Z.B. das „DigitalPakt-Café“ bietet hierfür den passenden Rahmen. Andernfalls kann es später zu Problemen kommen, zumal der vorzeitige Maßnahmebeginn beim DigitalPakt zwar generell möglich ist, die Antragsteller Investitionen ohne vorherigen Zuwendungsbescheid dennoch auch hier (wie stets) auf eigenes Risiko vornehmen. Denn für eine Förderung müssen alle Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. 

Weil „schwierige Fälle“, in denen eine Förderung zwar nicht grundsätzlich von Anfang an ausgeschlossen, aber fraglich erscheint, für die Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und für die Bewilligungsbehörde eine aufwendigere Prüfung bedeuten, sollte überlegt werden, ob hierfür überhaupt eine DigitalPakt-Förderung beantragt werden muss. Denn häufig leisten Schulträger ohnehin einen freiwilligen oder freiwillig erhöhten Eigenanteil, weil die DigitalPakt-Förderung nicht für alle anstehenden Investitionen zur Digitalisierung der Schule(n) ausreicht. Die Antragsberechtigten sollten also stets im Blick behalten, welche Maßnahmen sie insgesamt planen und wie hoch der von ihnen vorgesehene Eigenanteil ist. Sofern die „schwierige“ Maßnahme allein aus Eigenmitteln finanziert werden kann, stellen sich keine schwierigen Rechtsfragen, welche die Antragstellung und -bescheidung verzögern könnten.

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Unterstützungsangebote, →  @Ausfüllhinweise, → #Antragsverfahren, → #Unterstützungsangebote, → #Antragstellung, → #Ausfüllhinweise.
Stand 15.02.2022 10:53:27 [7681] → PermaLink