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Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil?

Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen zu differenzieren:

 

Die Träger der öffentlichen Schulen haben die gewährte Zuwendung (= Anteil aus dem Schulträgerbudget) um mindestens 15 % zu ergänzen (Anteilfinanzierung). Bezogen auf das Gesamtinvestitionsvolumen (= die Gesamtausgaben / Gesamtkosten des Vorhabens) beträgt der Eigenanteil somit mindestens rd. 13,0435 %.

 

Beispiel:

Die Gesamtausgaben des Projektes liegen bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 13,0435% an den Gesamtausgaben als Eigenanteil aufbringen = 13.043,50 Euro. Damit läge die Zuwendung aus dem Schulträgerbudget bei 86.956,50 Euro.

Möchte der Schulträger sein komplettes Schulträgerbudget von 100.000,00 Euro bewilligt bekommen, müssen die Gesamtausgaben des Projektes bei mindestens 115.000,00 Euro liegen (15.000,00 Euro von 115.000,00 Euro = 13,0435 %).

 

Kommunale Träger öffentlicher Schulen, die als "finanzschwach" im Sinne der Förderrichtlinie gelten, erhalten eine Vollfinanzierung. Sie sind somit von einem Eigenanteil freigestellt. Als finanzschwach gelten die Kreise, Städte und Gemeinden, die bis zum 15. September 2019 eine Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2017 gemäß § 12 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes oder einen Abschlag auf eine solche Fehlbetragszuweisung erhalten haben. Dies ist eine Stichtagsregelung; der Empfängerkreis ist somit abschließend geregelt. Gilt eine Stadt oder Gemeinde, die Mitglied eines Schulverbandes ist oder einem Amt angehört als "finanzschwach" in diesem Sinne, wird dem Schulverband oder Amt bezogen auf die Fördermittel für die in dieser Gemeinde belegenen Schulen eine Vollfinanzierung gewährt. Zur Erhöhung des Investitionsvolumens kann auch in diesen Fällen ein Eigenanteil geleistet werden.

 

Die Träger der Schulen der dänischen Minderheit, der Ersatz- und der Pflegeschulen haben sich mit mindestens 10 % am öffentlichen Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten (= Gesamtinvestitionsvolumen) der Investitionen zu beteiligen.

 

Beispiel:

Die Gesamtausgaben des Projektes liegen bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 10 % an den Gesamtausgaben als Eigenanteil aufbringen = 10.000,00 Euro. Damit läge die Zuwendung aus dem Schulträgerbudget bei 90.000,00 Euro.

Möchte der Schulträger sein komplettes Schulträgerbudget von z. B. 100.000,00 Euro bewilligt

bekommen, müssen die Gesamtausgaben des Projektes bei mindestens 111.111,11 Euro

liegen (11.111,11 Euro von 111.111,11 Euro = 10 %).

Tags →  @Eigenanteil, → #finanzschwach, → #Eigenanteil, → #Anteilfinanzierung, → #Vollfinanzierung.
Stand 02.11.2022 15:23:33 [8901] → PermaLink


Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?

Nein, der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag im Rahmen der Restmittelvergabe (AEND-RMVG) kann nicht dafür genutzt werden, einen erhöhten Eigenanteil im Zuwendungsbescheid aus der Budgetphase (Budgetbescheid) herabzusetzen. Hier steht das Zuwendungsrecht entgegen, insbesondere das Wesen der Anteilsfinanzierung.

Der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag ist also nur für die Fälle vorgesehen, in denen es zu Mehrkosten in dem geplanten und bewilligten Umfang kommt, z. B. weil das Ergebnis der Ausschreibung zu erhöhten Kosten für einen oder mehrere Fördergegenstände führt. Die Eigenanteilsquote aus dem Budgetbescheid muss erhalten bleiben.

Wollen Sie Geräte oder Leistungen in der Restmittelvergabe beantragen, die nicht Gegenstand eines Zuwendungsbescheides aus der Budgetphase sind, dann müssen Sie den Neuantrag (IME2-RMVG) nutzen. Hier dürfen Sie – unabhängig von den Eigenanteilsquoten bisheriger Bescheide – die nach den Förderrichtlinien mindestens festgelegte Eigenanteilsquote von 13,0435 % für öffentliche Schulträger bzw. 10 % für die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen nutzen.

Beispiel:

Der Schulträger hat für die Anschaffung eines digitalen Arbeitsgerätes Kosten in Höhe von 20.000 Euro kalkuliert. Die Ausschreibung hat nun jedoch Kosten in Höhe von 25.000 Euro ergeben. Der Schulträger kann also für die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro einen „budgeterhöhenden“ Änderungsantrag stellen und so versuchen, im Restmittelverfahren einen "Nachschlag" an Fördermitteln zu erhalten.

 Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (13,0435%) = 2.608,70 Euro                = 3.260,88 Euro

Fördermittel (86,9565%) = 17.391,30 Euro            = 21.739,12 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.347,82 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (15 %) = 3.000,00 Euro                        = 3.750,00 Euro

Fördermittel (85 %) = 17.000,00 Euro                     = 21.250,00 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.250,00 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

Tags →  @Eigenanteil, →  @Änderungsantrag, →  @Restmittel, →  @Restmittelvergabe, → #Eigenanteil, → #Restmittelvergabe, → #Änderungsantrag, → #Restmittel.
Stand 23.03.2023 16:24:14 [3022] → PermaLink