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Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?

Gemäß den Förderrichtlinien erfolgt die Auszahlung bewilligter Mittel an die Zuwendungsempfänger, sobald diese Mittel erforderlich sind, um fällige oder "absehbar fällig werdende" Rechnungen zu begleichen, jedoch nicht öfter als einmal im Quartal.


Absehbar fällig werdend sind bei den Zuwendungsempfängern vorliegende Rechnungen, die ein vereinbartes Zahlungsziel ausweisen, das nicht weiter als drei Monate in der Zukunft liegt.


Aufgrund dieser Modalitäten wird es u. U. notwendig sein, dass der Schulträger (als Vertragspartner der beauftragten Firmen) für fällig werdende Rechnungen in Vorleistung treten muss. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektdurchführung.

Das Formular für den Mittelabruf finden Sie unter diesem Beitrag

Zugehörige Dateien
→ Formular Mittelabruf [DOCX]

Tags →  @Auszahlung, →  @Mittelabruf, → #Mittelabfluss, → #Mittelabruf, → #absehbar fällig.
Stand 17.12.2021 15:00:33 [10740] → PermaLink


Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?

Der DigitalPakt hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 16.05.2024 (vgl. § 20 (1) VV). Mit dem Ende des Förderprogramms endet auch die Gültigkeit der Förderrichtlinie (vgl. Nr. 9.2 letzter Absatz FR).

Für die Umsetzung der Förderprojekte bedeutet dies, dass nur bis zum 16.05.2024 (einschließlich) Bewilligungen ausgesprochen werden können. Danach sind nur noch Änderungsbescheide zu bereits erteilten Zuwendungsbescheiden im Rahmen der bewilligten Fördermittel möglich. Anträge auf Nachförderung / Nachschuss von Fördermitteln können nicht mehr bewilligt werden.

Außerdem gilt es zu beachten, dass alle Aufträge zu bewilligten Maßnahmen bis zum 16.05.2024 erteilt sein müssen. Danach beauftragte (Teil)Maßnahmen können nicht mehr in die Förderung einbezogen werden auch wenn sie Gegenstand des Bewilligungsbescheides sind. Das Datum der Beauftragung muss im Verwendungsnachweis angegeben werden.

Für die Abwicklung der bewilligten Maßnahmen haben Sie entsprechend der Nr. 7.3 FR bis zum 31.12.2024 Zeit. Bis dahin müssen alle Lieferungen erbracht und alle Leistungen vollständig abgenommen werden. Nach dem 31.12.2024 erbrachte Leistungen oder Lieferungen sind ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen auch wenn sie Gegenstand des Bewilligungsbescheides sind.

Die Mittelauszahlungen und die Abrechnungen der Förderprojekte (Verwendungsnachweis) sind spätestens zum 30.06.2025 vorzulegen. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich, da das Land dem Bund gegenüber das gesamte Förderprogramm (einschließlich aller Zusatzvereinbarungen) bis zum 31.12.2025 abrechnen muss.

Tags →  @Antragstellung, →  @Auszahlung, →  @Verwendungsnachweis, →  @Mittelabruf, →  @Vergabe, → #Bewilligung, → #Antrag, → #Beauftragung, → #Fristen, → #Programmende.
Stand 03.11.2022 13:04:38 [6655] → PermaLink


Wie lange dauert es, bis die Fördermittel auf meinem Konto gutgeschrieben werden?

Mittelauszahlungsanträge werden prioritär bearbeitet. Für die Prüfung dieser Anträge durch die Mitarbeitenden des MBWFK muss jedoch mindestens eine Woche (nach Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) einkalkuliert werden.


Die Zuwendungen aus dem DigitalPakt sind Bundesmittel und stehen dort in einem Sondervermögen zum Abruf durch die Länder bereit. Das MBWK muss also nach der Prüfung den von Ihnen beanspruchten Geldbetrag bei der Bundeskasse anfordern, d. h. beim Bund um Auszahlung des Geldbetrages auf ein Konto beim Land bitten und gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen, damit das Geld auch beim Land angenommen werden kann. Die Abwicklung dieser zwei Vorgänge (u. a. Fälligkeiten und Post- und Banklaufzeiten) dauert in der Regel 1 – 2 Wochen.


Erst wenn die Fördermittel auf das Landeskonto eingegangen sind, erfolgt die Auszahlung an den Schulträger. Dies wiederum erfordert ebenso einen gesonderten administrativen Schritt. Nach 1 - 2 Tagen (Banklaufzeit) ist dann das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Die Bundeskasse erklärt regelmäßig schon Anfang Dezember eines jeden Jahres den Kassenschluss für Auszahlungsanträge aus dem Sondervermögen. Daher sollten Mittelauszahlungsanträge, die noch im selben Jahr bedient werden müssen, spätestens Ende November beim MBWFK eingegangen sein.

Tags →  @Auszahlung, →  @Mittelabruf, → #Mittelauszahlung, → #Kassenschluss, → #Auszahlung, → #Geldeingang.
Stand 29.06.2022 15:27:29 [5031] → PermaLink