Beiträge :: Kategorie @Auszahlung

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Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?

Gemäß den Förderrichtlinien erfolgt die Auszahlung bewilligter Mittel an die Zuwendungsempfänger, sobald diese Mittel erforderlich sind, um fällige oder "absehbar fällig werdende" Rechnungen zu begleichen, jedoch nicht öfter als einmal im Quartal.


Absehbar fällig werdend sind bei den Zuwendungsempfängern vorliegende Rechnungen, die ein vereinbartes Zahlungsziel ausweisen, das nicht weiter als drei Monate in der Zukunft liegt.


Aufgrund dieser Modalitäten wird es u. U. notwendig sein, dass der Schulträger (als Vertragspartner der beauftragten Firmen) für fällig werdende Rechnungen in Vorleistung treten muss. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektdurchführung.

Das Formular für den Mittelabruf finden Sie unter diesem Beitrag

Zugehörige Dateien
→ Formular Mittelabruf [DOCX]

Tags →  @Auszahlung, →  @Mittelabruf, → #Mittelabfluss, → #Mittelabruf, → #absehbar fällig.
Stand 17.12.2021 15:00:33 [11029] → PermaLink


Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?

Die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet mit dem 16.05.2024 (vgl. § 20 Abs. 1 VV). Mit dem Ende des Förderprogramms endet nach aktuellem Stand auch die Gültigkeit der Förderrichtlinien (vgl. Nr. 9.2 letzter Absatz FR). Weil der Bund den Ländern nun aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumt, bis zum 16.05.2024 beantragte Förderungen auch nach dem 16.05.2024 noch zu bewilligen, sollen die Förderrichtlinien verlängert werden. Die entsprechenden Änderungsvorschriften befinden sich aktuell in der Anhörung. Sobald die Verlängerung der Förderrichtlinien in Kraft tritt, informiert das MBWFK hierüber. Durch die Verlängerung wird angestrebt, dass

  • Förderanträge, die bis zum 16.05.2024 gestellt worden sind, auch nach diesem Datum noch bewilligt werden können, sofern weitere Restmittel verfügbar werden,
  • Änderungsanträge auch nach dem 16.05.2024 noch gestellt und bewilligt werden können und 
  • Zuwendungsempfänger Aufträge zur Umsetzung des geförderten Vorhabens innerhalb des Bewilligungszeitraums erteilen können, selbst, wenn dieser über den 16.05.2024 hinausgeht. 

Voraussetzung ist jeweils aber, dass die Verwendungsnachweislegung fristgerecht entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bewilligungsbescheides erfolgt; in keinem Fall später als bis zum 30.06.2025. Hinweis: Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich, da das Land dem Bund gegenüber das gesamte Förderprogramm (einschließlich aller Zusatzvereinbarungen) bis zum 31.12.2025 abrechnen muss.

Bis zum Inkrafttreten der Verlängerungen sind die nachstehenden Erläuterungen grundsätzlich weiter zu beachten:

Für Förderprojekte können nur bis zum 16.05.2024 (einschließlich) Bewilligungen ausgesprochen werden. 

Tags →  @Antragstellung, →  @Auszahlung, →  @Verwendungsnachweis, →  @Mittelabruf, →  @Vergabe, → #Bewilligung, → #Antrag, → #Beauftragung, → #Fristen, → #Programmende.
Stand 04.04.2024 10:08:44 [7289] → PermaLink


Wie lange dauert es, bis die Fördermittel auf meinem Konto gutgeschrieben werden?

Mittelauszahlungsanträge werden prioritär bearbeitet. Für die Prüfung dieser Anträge durch die Mitarbeitenden des MBWFK muss jedoch mindestens eine Woche (nach Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) einkalkuliert werden.


Die Zuwendungen aus dem DigitalPakt sind Bundesmittel und stehen dort in einem Sondervermögen zum Abruf durch die Länder bereit. Das MBWK muss also nach der Prüfung den von Ihnen beanspruchten Geldbetrag bei der Bundeskasse anfordern, d. h. beim Bund um Auszahlung des Geldbetrages auf ein Konto beim Land bitten und gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen, damit das Geld auch beim Land angenommen werden kann. Die Abwicklung dieser zwei Vorgänge (u. a. Fälligkeiten und Post- und Banklaufzeiten) dauert in der Regel 1 – 2 Wochen.


Erst wenn die Fördermittel auf das Landeskonto eingegangen sind, erfolgt die Auszahlung an den Schulträger. Dies wiederum erfordert ebenso einen gesonderten administrativen Schritt. Nach 1 - 2 Tagen (Banklaufzeit) ist dann das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Die Bundeskasse erklärt regelmäßig schon Anfang Dezember eines jeden Jahres den Kassenschluss für Auszahlungsanträge aus dem Sondervermögen. Daher sollten Mittelauszahlungsanträge, die noch im selben Jahr bedient werden müssen, spätestens Ende November beim MBWFK eingegangen sein.

Tags →  @Auszahlung, →  @Mittelabruf, → #Mittelauszahlung, → #Kassenschluss, → #Auszahlung, → #Geldeingang.
Stand 29.06.2022 15:27:29 [5317] → PermaLink