Beiträge :: Kategorie @Verwendungsnachweis
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?
Alle im FAQ-Portal zum Herunterladen bereitgestellten Formulare finden Sie gesammelt unterhalb des Beitrags.
Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Fast-Track-Verfahren, Version 2.1 (29.04.2022) [PDF]
→ Ausfüllhilfe Kurzbeschreibungen in den Anträgen zum (Basis)DigitalPakt [PDF]
→ Fast-Track-Antrag Kombination [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag Anzeige- und Präsentationstechnik [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag LAN/WLAN und Server [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 1 - Supportkonzept [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 2 - Fortbildungen [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 3 - technisch-pädagogisches Einsatzkonzept [DOCX]
→ Verwendungsnachweis öffentliche Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Träger der dänischen Schulen und der Ersatz- und Pflegeschulen [DOCX]
→ Formular Mittelabruf [DOCX]
→ Formular für die Nachreichung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK) [DOCX]
→ Belegliste - Anlage zum VN [XLSX]
→ Rechtsbehelfsverzichtserklärung [DOCX]
→ Vorlage Änderungsantrag [DOCX]
Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?
Der Verwendungsnachweis für die kommunalen Schulträger besteht entsprechend den VV-K zu § 44 LHO grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.
Der Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger besteht ebenfalls aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und ist für Zuwendungen über 50.000 Euro entsprechend den VV zu § 44 LHO um eine Belegliste zu ergänzen.
Die Formulare für die Verwendungsnachweise können unter diesem Beitrag heruntergeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das für Sie richtige Formular auswählen.
Die Zuwendungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern. Von dieser Möglichkeit wird aus gegebenem Anlass sowie stichprobenartig Gebrauch gemacht werden.
Zugehörige Dateien
→ Verwendungsnachweis für die öffentlichen Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger [DOCX]
→ Belegliste [XLSX]
Externe Inhalte
→ Regelungen für das Haushaltswesen.
Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?
Der DigitalPakt
hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 16.05.2024 (vgl. § 20 (1) VV).
Mit dem Ende des Förderprogramms endet auch die Gültigkeit der Förderrichtlinie
(vgl. Nr. 9.2 letzter Absatz FR).
Für die
Umsetzung der Förderprojekte bedeutet dies, dass nur bis zum 16.05.2024 (einschließlich)
Bewilligungen ausgesprochen werden können. Danach sind nur noch
Änderungsbescheide zu bereits erteilten Zuwendungsbescheiden im Rahmen der
bewilligten Fördermittel möglich. Anträge auf Nachförderung / Nachschuss von
Fördermitteln können nicht mehr bewilligt werden.
Außerdem gilt
es zu beachten, dass alle Aufträge zu bewilligten Maßnahmen bis zum 16.05.2024 erteilt sein müssen. Danach
beauftragte (Teil)Maßnahmen können nicht mehr in die Förderung einbezogen
werden auch wenn sie Gegenstand des Bewilligungsbescheides sind. Das Datum der
Beauftragung muss im Verwendungsnachweis angegeben werden.
Für die
Abwicklung der bewilligten Maßnahmen haben Sie entsprechend der Nr. 7.3 FR bis
zum 31.12.2024 Zeit. Bis dahin
müssen alle Lieferungen erbracht und alle Leistungen vollständig abgenommen
werden. Nach dem 31.12.2024 erbrachte Leistungen oder Lieferungen sind
ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen auch wenn sie Gegenstand des
Bewilligungsbescheides sind.
Die
Mittelauszahlungen und die Abrechnungen der Förderprojekte
(Verwendungsnachweis) sind spätestens zum 30.06.2025
vorzulegen. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht
möglich, da das Land dem Bund gegenüber das gesamte Förderprogramm
(einschließlich aller Zusatzvereinbarungen) bis zum 31.12.2025 abrechnen muss.