Beiträge :: Kategorie @Verwendungsnachweis

Folgende Beiträge wurden gefunden:

Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?

Alle im FAQ-Portal zum Herunterladen bereitgestellten Formulare finden Sie gesammelt unterhalb des Beitrags.

Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Fast-Track-Verfahren, Version 2.1 (29.04.2022) [PDF]
→ Ausfüllhilfe Kurzbeschreibungen in den Anträgen zum (Basis)DigitalPakt [PDF]
→ Fast-Track-Antrag Kombination [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag Anzeige- und Präsentationstechnik [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag LAN/WLAN und Server [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 1 - Supportkonzept [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 2 - Fortbildungen [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 3 - technisch-pädagogisches Einsatzkonzept [DOCX]
→ Verwendungsnachweis öffentliche Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Träger der dänischen Schulen und der Ersatz- und Pflegeschulen [DOCX]
→ Formular Mittelabruf [DOCX]
→ Formular für die Nachreichung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK) [DOCX]
→ Belegliste - Anlage zum VN [XLSX]
→ Rechtsbehelfsverzichtserklärung [DOCX]
→ Vorlage Änderungsantrag [DOCX]

Tags →  @Verwendungsnachweis, →  @Fast-Track, →  @Fast-Track-Anträge, →  @Mittelabruf, →  @Formulare, →  @Vorlagen, →  @Muster, →  @Ausfüllhinweise, → #Mittelabruf, → #Verwendungsnachweis, → #Formulare, → #Fast-Track-Anträge, → #Vorlagen, → #Muster, → #Fast-Track, → #Ausfüllhinweise.
Stand 12.11.2021 16:22:52 [18816] → PermaLink


Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?

Der Verwendungsnachweis für die kommunalen Schulträger besteht entsprechend den VV-K zu § 44 LHO grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

Der Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger besteht ebenfalls aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und ist für Zuwendungen über 50.000 Euro entsprechend den VV zu § 44 LHO um eine Belegliste zu ergänzen.

Die Formulare für die Verwendungsnachweise können unter diesem Beitrag heruntergeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das für Sie richtige Formular auswählen.

Die Zuwendungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern. Von dieser Möglichkeit wird aus gegebenem Anlass sowie stichprobenartig Gebrauch gemacht werden.

Zugehörige Dateien
→ Verwendungsnachweis für die öffentlichen Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger [DOCX]
→ Belegliste [XLSX]

Externe Inhalte
→ Regelungen für das Haushaltswesen.

Tags →  @Verwendungsnachweis, → #Verwendungsnachweis, → #Prüfung, → #Belege, → #Sachbericht.
Stand 12.11.2021 15:09:06 [10367] → PermaLink


Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?

Die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet mit dem 16.05.2024 (vgl. § 20 Abs. 1 VV). Mit dem Ende des Förderprogramms endet nach aktuellem Stand auch die Gültigkeit der Förderrichtlinien (vgl. Nr. 9.2 letzter Absatz FR). Weil der Bund den Ländern nun aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumt, bis zum 16.05.2024 beantragte Förderungen auch nach dem 16.05.2024 noch zu bewilligen, sollen die Förderrichtlinien verlängert werden. Die entsprechenden Änderungsvorschriften befinden sich aktuell in der Anhörung. Sobald die Verlängerung der Förderrichtlinien in Kraft tritt, informiert das MBWFK hierüber. Durch die Verlängerung wird angestrebt, dass

  • Förderanträge, die bis zum 16.05.2024 gestellt worden sind, auch nach diesem Datum noch bewilligt werden können, sofern weitere Restmittel verfügbar werden,
  • Änderungsanträge auch nach dem 16.05.2024 noch gestellt und bewilligt werden können und 
  • Zuwendungsempfänger Aufträge zur Umsetzung des geförderten Vorhabens innerhalb des Bewilligungszeitraums erteilen können, selbst, wenn dieser über den 16.05.2024 hinausgeht. 

Voraussetzung ist jeweils aber, dass die Verwendungsnachweislegung fristgerecht entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bewilligungsbescheides erfolgt; in keinem Fall später als bis zum 30.06.2025. Hinweis: Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich, da das Land dem Bund gegenüber das gesamte Förderprogramm (einschließlich aller Zusatzvereinbarungen) bis zum 31.12.2025 abrechnen muss.

Bis zum Inkrafttreten der Verlängerungen sind die nachstehenden Erläuterungen grundsätzlich weiter zu beachten:

Für Förderprojekte können nur bis zum 16.05.2024 (einschließlich) Bewilligungen ausgesprochen werden. 

Tags →  @Antragstellung, →  @Auszahlung, →  @Verwendungsnachweis, →  @Mittelabruf, →  @Vergabe, → #Bewilligung, → #Antrag, → #Beauftragung, → #Fristen, → #Programmende.
Stand 04.04.2024 10:08:44 [7479] → PermaLink