Beiträge :: Schlagwort #absehbar fällig
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Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?
Gemäß den Förderrichtlinien erfolgt die Auszahlung bewilligter Mittel an die Zuwendungsempfänger, sobald diese Mittel erforderlich sind, um fällige oder "absehbar fällig werdende" Rechnungen zu begleichen, jedoch nicht öfter als einmal im Quartal.
Absehbar fällig werdend sind bei den Zuwendungsempfängern vorliegende Rechnungen, die ein vereinbartes Zahlungsziel ausweisen, das nicht weiter als drei Monate in der Zukunft liegt.
Aufgrund dieser Modalitäten wird
es u. U. notwendig sein, dass der Schulträger (als Vertragspartner der
beauftragten Firmen) für fällig werdende Rechnungen in Vorleistung treten muss.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektdurchführung.
Das
Formular für den Mittelabruf finden Sie unter diesem Beitrag
Zugehörige Dateien
→ Formular Mittelabruf [DOCX]