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Wer trägt die Angaben zum technisch-pädagigischen Einsatzkonzept (TPEK) und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung in das Online-Antragsverfahren ein?

Grundsätzlich haben die Schulträger als Antragsteller die erforderlichen Angaben in das Online-Antragsverfahren einzugeben.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Schulen für die Angaben zum technisch-pädagogischen Einsatzkonzept (TPEK) und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung freizuschalten.  

Das Bildungsministerium hält es für selbstverständlich, dass die Schulträger sich zuvor mit den Schulen auf dieses Vorgehen verständigen. 

Tags →  @TPEK, → #TPEK, → #Antragsverfahren, → #Fortbildungsplanung.
Stand 17.12.2021 15:02:50 [8522] → PermaLink


Wie ist das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK) gegliedert und welche Angaben sind zu machen?

Das TPEK gliedert sich in zwei Bereiche:


In dem ersten Bereich sind Angaben zum Stand der Schulentwicklungsarbeit zu machen. Diese Angaben sind bei jeder Antragstellung einzugeben.

In dem zweiten Bereich sind Angaben zum geplanten Einsatz der beantragten Fördergegenstände zu machen. Es sind keine Angaben zur vorhandenen Ausstattung an der jeweiligen Schule einzugeben. Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Einrichtung und den Ausbau von LAN/WLAN-Infrastruktur ist es nicht erforderlich, diesen Teil auszufüllen.

Tags →  @TPEK, → #TPEK, → #LAN/WLAN.
Stand 17.12.2021 15:10:06 [7080] → PermaLink