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Wer trägt die Angaben zum technisch-pädagigischen Einsatzkonzept (TPEK) und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung in das Online-Antragsverfahren ein?

Grundsätzlich haben die Schulträger als Antragsteller die erforderlichen Angaben in das Online-Antragsverfahren einzugeben.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Schulen für die Angaben zum technisch-pädagogischen Einsatzkonzept (TPEK) und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung freizuschalten.  

Das Bildungsministerium hält es für selbstverständlich, dass die Schulträger sich zuvor mit den Schulen auf dieses Vorgehen verständigen. 

Tags →  @TPEK, → #TPEK, → #Antragsverfahren, → #Fortbildungsplanung.
Stand 17.12.2021 15:02:50 [8523] → PermaLink