Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?
Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?
Ja, es gibt sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für
die Antragstellung in der Restmittelvergabe.
Die Untergrenze liegt bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.500,00 Euro. Das heißt, dass mindestens diese Summe als Gesamtkosten vorliegen muss, damit ein Antrag gestellt werden kann. Diese Grenze gilt pro Antrag. Diese Untergrenze gilt nicht für Änderungsanträge.
Die Obergrenze liegt bei 1.000.000,00 Euro (1 Mio. Euro) pro Schulträger. Das bedeutet also, dass jeder Schulträger maximal diese Summe als Gesamtkosten anmelden kann. Die Obergrenze kann auf mehrere Anträge aufgeteilt werden. Änderungsanträge fließen in die Obergrenzenberechnung mit ein.
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Stand 28.12.2022 12:52:21 [5081] → PermaLink