DPaktFAQ
Über diese Website stellen wir Informationen zum DigitalPakt Schule 2019 - 2024 bereit.
Hier finden Sie
- → alle Beiträge auf einer Seite
- → die am häufigsten aufgerufenen Beiträge
- → wichtige Links
- → eine Übersicht der @Kategorien
- → eine Übersicht der #Schlagworte
Wichtige Beiträge
- → Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?
- → Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?
- → Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?
- → Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?
- → Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?
- → Welches Antragsverfahren ist für die Restmittelvergabe vorgesehen?
- → Wann startet die Vergabe der Restmittel?
- → Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?
- → Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?
- → Kann ich meine Anträge für die Restmittelvergabe vorbereiten?
- → Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?
- → Was passiert, wenn die Restmittel nicht ausreichen, um meinen Antrag zu bedienen?
- → Wann endet das Restmittelvergabeverfahren?
- → Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
- → Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?
- → Bis wann können Bewilligungen im Rahmen der Restmittelvergabe erfolgen?
- → Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?
- → Wenn ich mehrere Anträge in der Restmittelvergabe stelle, zählt dann der Zeitpunkt des ersten eingegangenen Antrags auch für alle folgenden Anträge?
- → Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?
- → Woraus setzen sich die Restmittel zusammen?
Wichtige Links
1. Onlineportal DigitalPakt Schule SH → Seite öffnen
Online-Antragsverfahren für Zuwendungen aus den Landesprogrammen "DigitalPakt SH"
2. Landesprogramm DigitalPakt SH - Öffentliche Schulen → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen vom 26.10.2021 - Fundstelle: Amtsbl SH 2021, S. 1704
3. Landesprogramm DigitalPakt SH - Schulen der dänischen Minderheit, Ersatz- und Pflegeschulen → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der Schulen der dänischen Minderheit, der Ersatz- und der Pflegeschulen vom 26.10.2021 - Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2021, S. 1700
4. Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)
5. Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen
Sie finden Antworten auf grundsätzliche Fragen, die auf alle Länder zutreffen.
Kontakt
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Referat III 15
E-Mail: digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de
Info-Telefon des Bildungsministeriums
Tel.: 0431 988-5897
[Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr]