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Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?
Gemäß den Förderrichtlinien erfolgt die Auszahlung bewilligter Mittel an die Zuwendungsempfänger, sobald diese Mittel erforderlich sind, um fällige oder "absehbar fällig werdende" Rechnungen zu begleichen, jedoch nicht öfter als einmal im Quartal.
Absehbar fällig werdend sind bei den Zuwendungsempfängern vorliegende Rechnungen, die ein vereinbartes Zahlungsziel ausweisen, das nicht weiter als drei Monate in der Zukunft liegt.
Aufgrund dieser Modalitäten wird
es u. U. notwendig sein, dass der Schulträger (als Vertragspartner der
beauftragten Firmen) für fällig werdende Rechnungen in Vorleistung treten muss.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektdurchführung.
Das
Formular für den Mittelabruf finden Sie unter diesem Beitrag
Zugehörige Dateien
→ Formular Mittelabruf [DOCX]
Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet mit dem 16.05.2024 (vgl. § 20 Abs. 1 VV). Mit dem Ende des Förderprogramms endete auch die Gültigkeit der Förderrichtlinien (vgl. Nr. 9.2 letzter Absatz FR). Weil der Bund den Ländern nun aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumt, bis zum 16.05.2024 beantragte Förderungen auch nach dem 16.05.2024 noch zu bewilligen, wurden die Förderrichtlinien bis zum 31.12.2025 verlängert. Durch die Verlängerung wird folgendes ermöglicht:
- Förderanträge, die bis zum 16.05.2024 gestellt worden sind, können auch nach diesem Datum noch bewilligt werden, sofern weitere Restmittel verfügbar werden,
- Änderungsanträge können auch nach dem 16.05.2024 noch gestellt und bewilligt werden und
- Zuwendungsempfänger können Aufträge zur Umsetzung des geförderten Vorhabens innerhalb des Bewilligungszeitraums erteilen, selbst, wenn dieser über den 16.05.2024 hinausgeht.
Voraussetzung ist jeweils aber, dass die Verwendungsnachweislegung fristgerecht entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bewilligungsbescheides erfolgt; in keinem Fall später als bis zum 30.06.2025. Hinweis: Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich, da das Land dem Bund gegenüber das gesamte Förderprogramm (einschließlich aller Zusatzvereinbarungen) bis zum 31.12.2025 abrechnen muss.
Wie lange dauert es, bis die Fördermittel auf meinem Konto gutgeschrieben werden?
Mittelauszahlungsanträge werden prioritär
bearbeitet. Für die Prüfung dieser Anträge durch die Mitarbeitenden des MBWFK muss
jedoch mindestens eine Woche (nach Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) einkalkuliert
werden.
Die Zuwendungen aus dem DigitalPakt sind
Bundesmittel und stehen dort in einem Sondervermögen zum Abruf durch die Länder
bereit. Das MBWK muss also nach der Prüfung den von Ihnen beanspruchten
Geldbetrag bei der Bundeskasse anfordern, d. h. beim Bund um Auszahlung des
Geldbetrages auf ein Konto beim Land bitten und gleichzeitig entsprechende
Vorkehrungen treffen, damit das Geld auch beim Land angenommen werden kann. Die
Abwicklung dieser zwei Vorgänge (u. a. Fälligkeiten und Post- und
Banklaufzeiten) dauert in der Regel 1 – 2 Wochen.
Erst wenn die Fördermittel auf das Landeskonto
eingegangen sind, erfolgt die Auszahlung an den Schulträger. Dies wiederum
erfordert ebenso einen gesonderten administrativen Schritt. Nach 1 - 2 Tagen
(Banklaufzeit) ist dann das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Die Bundeskasse erklärt regelmäßig schon Anfang
Dezember eines jeden Jahres den Kassenschluss für Auszahlungsanträge aus
dem Sondervermögen. Daher sollten Mittelauszahlungsanträge, die noch im selben
Jahr bedient werden müssen, spätestens Ende November beim MBWFK eingegangen
sein.