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Wird die Entscheidung über den Antrag im Online-Verfahren mitgeteilt oder erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid?

Gemäß der VV/VV-K zu § 44 LHO, die gemäß der Förderrichtlinien zu beachten sind, werden "Zuwendungen durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt".

Auch ablehnende bzw. teilweise ablehnende Entscheidungen erfolgen durch Bescheid. Vor Ablehnung eines Antrags wird die Bewilligungsbehörde allerdings Kontakt zum Antragsteller aufnehmen und ihn gemäß § 83a Abs. 1 und 2 LVwG beraten, um möglichst auf eine genehmigungsfähige Antragslage hinzuwirken. 

Externe Inhalte
→ Regelungen für das Haushaltswesen
→ § 83a LVwG - Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Verwaltungsakt, → #Bescheid, → #Zuwendungsbescheid, → #Bewilligung, → #Ablehnung.
Stand 04.03.2020 14:38:00 [10808] → PermaLink