Beiträge :: Schlagwort #Unterstützungsangebote

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Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulträger vor?

Bei Fragen zur Antragstellung und zur Zuwendungsfähigkeit geplanter Anschaffungen können Schulträger sich durch das Bildungsministerium beraten und unterstützen lassen. Das DigitalPakt-Team ist

  • über das Info-Telefon des Bildungsministeriums unter der Nummer 0431 988-5897 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) oder
  • per E-Mail an digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de

erreichbar.

Für Fragen zur Ausstattungsplanung steht die Medienberatung des IQSH

  • telefonisch unter der Nummer 0431 5403-213 (montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 14 Uhr) oder
  • per E-Mail an medienberatung@bildungsdienste.landsh.de
zur Verfügung. 

Darüber hinaus bietet das Bildungsministerium und der ITV.SH ein "virtuelles DigitalPakt-Café" an, um einerseits Fragen rund um das Antragsverfahren Raum zu geben und andererseits auch einen Austausch unter den Schulträgern anzuregen. Die Veranstaltung findet über das Video- und Konferenztool "Trember" statt. Den Zugangslink erhalten Sie beim ITV.SH.
Die Veranstaltung steht auch nicht-kommunalen Schul- und Pflegeschulträgern offen.

Externe Inhalte
→ Medienberatung des IQSH
→ IQSH-Handreichung Kommunale Medienentwicklungsplanung
→ ITV.SH - Abteilung Digitale Bildung.

Tags →  @Unterstützungsangebote, → #Unterstützungsangebote, → #Schulträger, → #Ausstattungsplanung, → #IQSH, → #Medienberatung, → #Anfragen, → #Hotline.
Stand 28.12.2022 12:47:49 [13879] → PermaLink


Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulen vor?

Die Medienberatung des IQSH bietet eine Vielzahl von Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten für Schulen an, über die es auf seinen Internetseiten informiert (Link unten). 


Persönlich stehen die Medienberaterinnen und -berater des IQSH

  • per E-Mail unter der Adresse medienberatung@bildungsdienste.landsh.de und
  • per Telefon unter der Nummer 0431 5403-213 (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 10 - 14 Uhr)

zur Verfügung.

Externe Inhalte
→ Medienberatung des IQSH
→ IQSH-Handreichung Medienkonzeptionelle Arbeit an Schulen.

Tags →  @Unterstützungsangebote, → #Unterstützungsangebote, → #IQSH, → #Medienberatung, → #Anfragen, → #Hotline, → #Fortbildung, → #Schulentwicklung.
Stand 02.11.2022 15:23:13 [13347] → PermaLink


Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?

Unter diesem Beitrag finden Sie ein Dokument, dass Vorschläge oder Muster für die Kurzbeschreibungen in Ihrem Antrag enthält. Diese Vorschläge sind unabhängig von der Art des Antragsverfahrens verwendbar.

Außerdem enthält es zu jedem Fördergegenstand eine kurze Einordnung zum Umfang der Förderfähigkeit. Weitere möglicherweise detailliertere Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in anderen FAQ-Beiträgen. Bitte schauen Sie auch in unsere Liste der Fördergegenstände, diese enthält eine alphabetische Aufstellung nach Stichworten.

Beispiele für die Formulierung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes finden Sie auf den Seiten des IQSH. 

Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Kurzbeschreibungen [PDF]

Externe Inhalte
→ IQSH Medienberatung.

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Fördergegenstände, →  @Unterstützungsangebote, →  @Ausfüllhinweise, →  @Kurzbeschreibungen, → #Antragsverfahren, → #Unterstützungsangebote, → #Fördergegenstände, → #Antragstellung, → #Ausfüllhinweise, → #Kurzbeschreibungen.
Stand 29.04.2022 12:05:28 [13097] → PermaLink


Wie kann bei der Antragstellung in effizienter Weise mit Zweifeln an der Förderfähigkeit bestimmter Anschaffungsgegenstände umgegangen werden?

Am besten ist es, derartige Fragen frühzeitig und am besten vor Durchführung der Investition mit der Bewilligungsbehörde zu besprechen. Z.B. das „DigitalPakt-Café“ bietet hierfür den passenden Rahmen. Andernfalls kann es später zu Problemen kommen, zumal der vorzeitige Maßnahmebeginn beim DigitalPakt zwar generell möglich ist, die Antragsteller Investitionen ohne vorherigen Zuwendungsbescheid dennoch auch hier (wie stets) auf eigenes Risiko vornehmen. Denn für eine Förderung müssen alle Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. 

Weil „schwierige Fälle“, in denen eine Förderung zwar nicht grundsätzlich von Anfang an ausgeschlossen, aber fraglich erscheint, für die Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und für die Bewilligungsbehörde eine aufwendigere Prüfung bedeuten, sollte überlegt werden, ob hierfür überhaupt eine DigitalPakt-Förderung beantragt werden muss. Denn häufig leisten Schulträger ohnehin einen freiwilligen oder freiwillig erhöhten Eigenanteil, weil die DigitalPakt-Förderung nicht für alle anstehenden Investitionen zur Digitalisierung der Schule(n) ausreicht. Die Antragsberechtigten sollten also stets im Blick behalten, welche Maßnahmen sie insgesamt planen und wie hoch der von ihnen vorgesehene Eigenanteil ist. Sofern die „schwierige“ Maßnahme allein aus Eigenmitteln finanziert werden kann, stellen sich keine schwierigen Rechtsfragen, welche die Antragstellung und -bescheidung verzögern könnten.

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Unterstützungsangebote, →  @Ausfüllhinweise, → #Antragsverfahren, → #Unterstützungsangebote, → #Antragstellung, → #Ausfüllhinweise.
Stand 15.02.2022 10:53:27 [10093] → PermaLink


Welche Lösungen für schulisches LAN und WLAN können von den kommunalen Schulträgern über Dataport bezogen werden?

Das Land stellt den kommunalen Schulträgern über den Landesdienstleister Dataport Lösungen für schulisches LAN und WLAN – dSchulLAN und dSchulWLAN – zur Verfügung.

Für die Nutzung spricht nicht nur, dass dadurch der die Standardisierung der schulische IT unterstützt wird, die für die künftige verwaltungsträgerübergreifende Kooperation und Kommunikation förderlich sein wird. Neben dieser ohne jeden Zweifel im öffentlichen Interesse von Land und Kommunen liegenden Standardisierung lassen sich vielmehr noch weitere gewichtige Argumente für dSchulLAN und dSchulWLAN anführen: 

  • Förderung der Beschaffungs- und Inbetriebnahmekosten gemäß dem „Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“
  • Volle Übernahme der Betriebskosten durch das MELUND
  • Kein Vergabeverfahren durch den kommunalen Schulträger. Denn eine zentrale Ausschreibung ist bereits über Dataport erfolgt. Aufgrund der Beteiligung des ITVSH an Dataport ist den Kommunen ein direkter Bezug möglich.
  • Für die Schulträger bietet Dataport einen Gesamtservice, der von der Planung des Netzwerkes über die Ausleuchtung für WLAN bis hin zur Installation reicht. Diese Leistungen können als investive Begleitmaßnahmen aus dem DigitalPakt Schule gefördert werden.

Weil die Mehrzahl der kommunalen Schulträger bereits in schulisches LAN und WLAN investiert hat, sind die Angebote von Dataport als „Baukastensystem“ konzipiert und bieten so die Wahl zwischen einzelnen Modulen – angefangen bei der Bestellung eines einzelnen Access Points (Netzzugangspunkts) – bis hin zu einem kompletten "Rundum-Sorglos-Paket“. Dataport ist zudem bereit und in der Lage, bei jedem interessierten Schulträger vor Ort jeweils zeitnah zu prüfen, ob und inwieweit die Lösungen für LAN/WLAN auf eine bereits bestehende Infrastruktur aufgesetzt werden können. Eventuell kommt auch eine künftige Nutzung – etwa bei fälligen Anpassungen oder Ersatzbeschaffungen – in Betracht.

Interessierte Schulträger können sich per E-Mail an

  • dataportWLAN@dataport.de

wenden.

Das Angebot steht momentan für kommunale Schulträger zur Verfügung. 

Externe Inhalte
→ Näheres zu dSchulWLAN und dSchulLAN auf den Internetseiten von Dataport.

Tags →  @Unterstützungsangebote, → #WLAN, → #Unterstützungsangebote, → #dSchulWLAN, → #dSchulLAN, → #LAN.
Stand 02.04.2024 12:09:57 [5233] → PermaLink