Beiträge :: Schlagwort #Schulträger
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Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulträger vor?
Bei Fragen zur Antragstellung und zur Zuwendungsfähigkeit geplanter Anschaffungen können Schulträger sich durch das Bildungsministerium beraten und unterstützen lassen. Das DigitalPakt-Team ist
- über das Info-Telefon des Bildungsministeriums unter der Nummer 0431 988-5897 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) oder
- per E-Mail an digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de
erreichbar.
Für Fragen zur Ausstattungsplanung steht die Medienberatung des IQSH
- telefonisch unter der Nummer 0431 5403-213 (montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 14 Uhr) oder
- per E-Mail an medienberatung@bildungsdienste.landsh.de
Externe Inhalte
→ Medienberatung des IQSH
→ IQSH-Handreichung Kommunale Medienentwicklungsplanung
→ ITV.SH - Abteilung Digitale Bildung.
Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der
öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten
Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der
staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und
Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein
Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019
gegründet wurden.