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Wie ist das Antragsverfahren im Onlineportal gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?
Das Antragsverfahren im Onlineportal ist zweistufig ausgestaltet:
Zunächst müssen die erforderlichen Angaben (z.B. Investitionsplanung, technisch-pädagogisches Einsatzkonzept - TPEK - usw.) über einen entsprechenden Account im Online-Antragsverfahren eingegeben werden. Jeder Antrag erhält dabei eine eigene Referenznummer.
Nach Abschluss aller erforderlichen Eingaben gibt es die Möglichkeit, den Antrag im Online-Antragsverfahren zu finalisieren. Weitere Eingaben können dann nicht mehr gemacht werden und es wird ein PDF-Dokument ("Vordruck") erzeugt, das vom Antragsteller auszudrucken und durch eine vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen ist. Das PDF-Dokument enthält neben bestimmten Erklärungen, die im Antragsverfahren abzugeben sind (z.B. dass keine Doppelförderung vorliegt, bestimmte steuerrechtliche Erfordernisse bekannt sind usw.), über die Referenznummer auch eine eindeutige Bezugnahme auf die online gemachten Eingaben. Der unterschriebene Vordruck ist der Bewilligungsbehörde zuzuleiten.
Der Antrag gilt als gestellt, wenn der unterschriebene Vordruck bei der Bewilligungsbehörde eingeht.
Sollte aus Sicht der Bewilligungsbehörde noch Überarbeitungsbedarf bestehen, setzt sie sich mit dem Antragsteller in Verbindung und berät zum weiteren Vorgehen. Auf Wunsch des Antragstellers kann der Antrag dann im Online-Antragsverfahren auch wieder für die Bearbeitung freigeschaltet werden. Regelmäßig muss der Vordruck in diesen Fällen bezogen auf den geänderten Antrag erneut unterschrieben werden, es sei denn, eine Änderung erschöpft sich in offensichtlich bloß redaktionellen Anpassungen.
Externe Inhalte
→ Online-Antragsverfahren.