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Was sind schulgebundene mobile Endgeräte im Sinne des Basis-DigitalPakts?

Zuwendungsfähig sind - bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen im Übrigen - lediglich "schulgebundene" mobile Endgeräte. Um seine Bedeutung zu erschließen, ist der Begriff "schulgebunden" von den Begriffen "schülergebunden" und "lehrkräftegebunden" abzugrenzen: Die Anschaffung persönlicher mobiler Endgeräte für Lehrkräfte aus Mitteln des DigitalPakts ist ausgeschlossen. Die Anschaffung persönlicher mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ist aus Mitteln des DigitalPakts ebenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich zuwendungsfähig ist dagegen die Anschaffung von Klassensätzen, die nach Schulschluss in aller Regel im Schulgebäude verbleiben.

 

Achtung: Auch, wenn die Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ebenfalls von „schulgebundenen mobilen Endgeräten“ sprechen, ist dieser Begriff dort anders definiert. Dort ist auch eine – ggf. regelmäßig außerhalb des Schulgebäudes stattfindende – Nutzung durch einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte zulässig. Diese Definition kann nach Vorgabe des Bundes allerdings nicht auf die aus dem Basis-DigitalPakt geförderten schulgebundenen mobilen Endgeräten übertragen werden!

Tags →  @Fördergegenstände, → #mobile Endgeräte, → #schulgebunden, → #Klassensätze.
Stand 28.12.2022 12:47:20 [11651] → PermaLink