Beiträge :: Schlagwort #Schulträgerbudget
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Was ist das Schulträgerbudget?
Den Schulträgern wurde jeweils ein Budget (Schulträgerbudget) zugewiesen, das den jeweiligen Höchstbetrag der Fördermittel darstellt, die den Schulträgern während der Budgetphase zugewendet werden können. Die Budgetphase dauert bis zum 31.12.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt steht den Schulträgern ihr Schulträgerbudget exklusiv zur Verfügung.
Anträge auf Zuwendung aus dem Schulträgerbudget müssen bis zum 31.12.2022 vollständig (!) bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Mit dem 1.1.2023 beginnt die Phase der Restmittelvergabe. Das wichtigste ermessensleitende Prinzip für das Verfahren zur Restmittelvergabe wird das Prioritätsprinzip sein (Windhundeverfahren).
Zugehörige Dateien
→ Liste der Schulträgerbudgets für öffentliche Schulträger [PDF]
→ Liste der Schulträgerbudgets für die Ersatz- und Pflegeschulen [PDF]
Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der
öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten
Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der
staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und
Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein
Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019
gegründet wurden.
Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?
Nein, für die Restmittelvergabe werden keine
Schulträgerbudgets gebildet. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt (Prioritätsprinzip) und stehen somit in Konkurrenz
zueinander.
Es gibt jedoch eine Unter- und eine Obergrenze für die
Antragstellung. Siehe hierzu bitte in der gesonderten FAQ.