Beiträge :: Schlagwort #Fördergegenstände

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Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?

Unter diesem Beitrag finden Sie ein Dokument, dass Vorschläge oder Muster für die Kurzbeschreibungen in Ihrem Antrag enthält. Diese Vorschläge sind unabhängig von der Art des Antragsverfahrens verwendbar.

Außerdem enthält es zu jedem Fördergegenstand eine kurze Einordnung zum Umfang der Förderfähigkeit. Weitere möglicherweise detailliertere Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in anderen FAQ-Beiträgen. Bitte schauen Sie auch in unsere Liste der Fördergegenstände, diese enthält eine alphabetische Aufstellung nach Stichworten.

Beispiele für die Formulierung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes finden Sie auf den Seiten des IQSH. 

Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Kurzbeschreibungen [PDF]

Externe Inhalte
→ IQSH Medienberatung.

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Fördergegenstände, →  @Unterstützungsangebote, →  @Ausfüllhinweise, →  @Kurzbeschreibungen, → #Antragsverfahren, → #Unterstützungsangebote, → #Fördergegenstände, → #Antragstellung, → #Ausfüllhinweise, → #Kurzbeschreibungen.
Stand 29.04.2022 12:05:28 [13100] → PermaLink


Welche konkreten Anschaffungen sind zuwendungsfähig?

Die Bewilligungsbehörde aktualisiert laufend die nachstehend verlinkte Liste, die Auskunft über die grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit typischer Anschaffungsgegenstände gibt.

Zugehörige Dateien
→ Liste der förderfähigen Gegenstände [PDF]

Tags →  @Fördergegenstände, → #Fördergegenstände, → #Liste, → #Zuwendungsfähigkeit.
Stand 28.12.2022 12:47:40 [12021] → PermaLink


Ist das Leasing von IT-Infrastruktur zuwendungsfähig?

Leasing von IT-Infrastruktur ist nach Vorgabe des Bundes zuwendungsfähig, wenn

·         es sich um Vollamortisierungsleasing bzw. Mietkauf handelt ODER der Antragsteller sicherstellt, dass das Leasing mindestens über die Dauer der Zweckbindungsfrist (5 Jahre) durchgeführt wird,

·         nicht-investive Ausgaben aus den Leasingraten herausgerechnet werden (insbes. Support, Wartung, Versicherungen, Zinsen) und

·         eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben hat, dass Leasing günstiger ist als Kauf.

 

Nur die Leasingraten, die während der Laufzeit des DigitalPakts anfallen, sind grundsätzlich zuwendungsfähig (und ggf. auch refinanzierbar, siehe den zum vorzeitigen Maßnahmebeginn).

Der zuwendungsfähige Anteil der Leasingrate (= investiver Anteil; s. auch oben) muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Der Antragsteller muss die Durchführung bzw. Fortführung des Leasings über die Dauer der Zweckbindungsfrist (also mindestens 5 Jahre ggf. auch 10 Jahre und damit über die Laufzeit des DigitalPakts hinaus) im Rahmen der Antragstellung bestätigen.

Mittel für die Leasingraten dürfen erst dann angefordert werden, wenn sie auch fällig sind. Der entsprechende Mehraufwand ist in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Daher ist vom Antragsteller eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen und dort zu dokumentieren.

 

Bereits bestehende Leasingverträge dürfen nicht vorzeitig beendet werden und an bestehende Verträge anschließende und für eine Förderung im DigitalPakt vorgesehene Verträge müssen eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren aufweisen.

Tags →  @Fördergegenstände, → #Fördergegenstände, → #Zuwendungsfähigkeit, → #Leasing, → #Mietkauf.
Stand 17.12.2021 14:44:42 [10700] → PermaLink