Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?
Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der
öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten
Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der
staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und
Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein
Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019
gegründet wurden.
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Stand 28.12.2022 12:46:36 [5779] → PermaLink