Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?

Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?

Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019 gegründet wurden.

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Stand 28.12.2022 12:46:36 [5704] → PermaLink