Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?

Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?

Nein, der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag im Rahmen der Restmittelvergabe (AEND-RMVG) kann nicht dafür genutzt werden, einen erhöhten Eigenanteil im Zuwendungsbescheid aus der Budgetphase (Budgetbescheid) herabzusetzen. Hier steht das Zuwendungsrecht entgegen, insbesondere das Wesen der Anteilsfinanzierung.

Der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag ist also nur für die Fälle vorgesehen, in denen es zu Mehrkosten in dem geplanten und bewilligten Umfang kommt, z. B. weil das Ergebnis der Ausschreibung zu erhöhten Kosten für einen oder mehrere Fördergegenstände führt. Die Eigenanteilsquote aus dem Budgetbescheid muss erhalten bleiben.

Wollen Sie Geräte oder Leistungen in der Restmittelvergabe beantragen, die nicht Gegenstand eines Zuwendungsbescheides aus der Budgetphase sind, dann müssen Sie den Neuantrag (IME2-RMVG) nutzen. Hier dürfen Sie – unabhängig von den Eigenanteilsquoten bisheriger Bescheide – die nach den Förderrichtlinien mindestens festgelegte Eigenanteilsquote von 13,0435 % für öffentliche Schulträger bzw. 10 % für die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen nutzen.

Beispiel:

Der Schulträger hat für die Anschaffung eines digitalen Arbeitsgerätes Kosten in Höhe von 20.000 Euro kalkuliert. Die Ausschreibung hat nun jedoch Kosten in Höhe von 25.000 Euro ergeben. Der Schulträger kann also für die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro einen „budgeterhöhenden“ Änderungsantrag stellen und so versuchen, im Restmittelverfahren einen "Nachschlag" an Fördermitteln zu erhalten.

 Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (13,0435%) = 2.608,70 Euro                = 3.260,88 Euro

Fördermittel (86,9565%) = 17.391,30 Euro            = 21.739,12 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.347,82 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (15 %) = 3.000,00 Euro                        = 3.750,00 Euro

Fördermittel (85 %) = 17.000,00 Euro                     = 21.250,00 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.250,00 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

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Stand 23.03.2023 16:24:14 [5801] → PermaLink