Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?
Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?
Nein, der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag im Rahmen der
Restmittelvergabe (AEND-RMVG) kann nicht dafür genutzt werden, einen erhöhten
Eigenanteil im Zuwendungsbescheid aus der Budgetphase (Budgetbescheid)
herabzusetzen. Hier steht das Zuwendungsrecht entgegen, insbesondere das Wesen
der Anteilsfinanzierung.
Der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag ist also nur für die
Fälle vorgesehen, in denen es zu Mehrkosten in dem geplanten und bewilligten
Umfang kommt, z. B. weil das Ergebnis der Ausschreibung zu erhöhten Kosten für
einen oder mehrere Fördergegenstände führt. Die Eigenanteilsquote aus dem
Budgetbescheid muss erhalten bleiben.
Wollen Sie Geräte oder Leistungen in der Restmittelvergabe
beantragen, die nicht Gegenstand eines Zuwendungsbescheides aus der
Budgetphase sind, dann müssen Sie den Neuantrag (IME2-RMVG) nutzen. Hier dürfen
Sie – unabhängig von den Eigenanteilsquoten bisheriger Bescheide – die nach den
Förderrichtlinien mindestens festgelegte Eigenanteilsquote von 13,0435 % für
öffentliche Schulträger bzw. 10 % für die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen nutzen.
Beispiel:
Der Schulträger hat für die Anschaffung eines digitalen
Arbeitsgerätes Kosten in Höhe von 20.000 Euro kalkuliert. Die Ausschreibung hat
nun jedoch Kosten in Höhe von 25.000 Euro ergeben. Der Schulträger kann also
für die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro einen „budgeterhöhenden“
Änderungsantrag stellen und so versuchen, im Restmittelverfahren einen "Nachschlag" an Fördermitteln zu erhalten.
Eigenmittel (13,0435%) = 2.608,70 Euro = 3.260,88 Euro
Fördermittel (86,9565%) = 17.391,30 Euro = 21.739,12 Euro
In diesem Beispiel würden also 4.347,82 Euro an Nachförderung beantragt werden können.
Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro: Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro:
Eigenmittel (15 %) = 3.000,00 Euro = 3.750,00 Euro
Fördermittel (85 %) = 17.000,00 Euro = 21.250,00 Euro
In diesem Beispiel würden also 4.250,00 Euro an Nachförderung beantragt werden können.