Beiträge :: Schlagwort #Verwendungsnachweis
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?
Der Verwendungsnachweis besteht entsprechend den VV/VV-K zu § 44 LHO grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen. Ein entsprechendes Formular liegt den Zuwendungsbescheiden bei und kann auch im Online-Portal abgerufen werden.
Die Zuwendungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern. Von dieser Möglichkeit wird aus gegebenem Anlass sowie stichprobenartig Gebrauch gemacht werden.
Externe Inhalte
→ Regelungen für das Haushaltswesen.
Stand 04.03.2020 14:37:28 [2896] → PermaLink