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Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?

Der Verwendungsnachweis für die kommunalen Schulträger besteht entsprechend den VV-K zu § 44 LHO grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

Der Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger besteht ebenfalls aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und ist für Zuwendungen über 50.000 Euro entsprechend den VV zu § 44 LHO um eine Belegliste zu ergänzen.

Die Formulare für die Verwendungsnachweise können unter diesem Beitrag heruntergeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das für Sie richtige Formular auswählen.

Die Zuwendungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern. Von dieser Möglichkeit wird aus gegebenem Anlass sowie stichprobenartig Gebrauch gemacht werden.

Zugehörige Dateien
→ Verwendungsnachweis für die öffentlichen Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Ersatz- und Pflegeschulträger [DOCX]
→ Belegliste [XLSX]

Externe Inhalte
→ Regelungen für das Haushaltswesen.

Tags →  @Verwendungsnachweis, → #Verwendungsnachweis, → #Prüfung, → #Belege, → #Sachbericht.
Stand 12.11.2021 15:09:06 [10036] → PermaLink