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Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil?

Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen zu differenzieren:

 

Die Träger der öffentlichen Schulen haben die gewährte Zuwendung (= Anteil aus dem Schulträgerbudget) um mindestens 15 % zu ergänzen (Anteilfinanzierung). Bezogen auf das Gesamtinvestitionsvolumen (= die Gesamtausgaben / Gesamtkosten des Vorhabens) beträgt der Eigenanteil somit mindestens rd. 13,0435 %.

 

Beispiel:

Die Gesamtausgaben des Projektes liegen bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 13,0435% an den Gesamtausgaben als Eigenanteil aufbringen = 13.043,50 Euro. Damit läge die Zuwendung aus dem Schulträgerbudget bei 86.956,50 Euro.

Möchte der Schulträger sein komplettes Schulträgerbudget von 100.000,00 Euro bewilligt bekommen, müssen die Gesamtausgaben des Projektes bei mindestens 115.000,00 Euro liegen (15.000,00 Euro von 115.000,00 Euro = 13,0435 %).

 

Kommunale Träger öffentlicher Schulen, die als "finanzschwach" im Sinne der Förderrichtlinie gelten, erhalten eine Vollfinanzierung. Sie sind somit von einem Eigenanteil freigestellt. Als finanzschwach gelten die Kreise, Städte und Gemeinden, die bis zum 15. September 2019 eine Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2017 gemäß § 12 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes oder einen Abschlag auf eine solche Fehlbetragszuweisung erhalten haben. Dies ist eine Stichtagsregelung; der Empfängerkreis ist somit abschließend geregelt. Gilt eine Stadt oder Gemeinde, die Mitglied eines Schulverbandes ist oder einem Amt angehört als "finanzschwach" in diesem Sinne, wird dem Schulverband oder Amt bezogen auf die Fördermittel für die in dieser Gemeinde belegenen Schulen eine Vollfinanzierung gewährt. Zur Erhöhung des Investitionsvolumens kann auch in diesen Fällen ein Eigenanteil geleistet werden.

 

Die Träger der Schulen der dänischen Minderheit, der Ersatz- und der Pflegeschulen haben sich mit mindestens 10 % am öffentlichen Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten (= Gesamtinvestitionsvolumen) der Investitionen zu beteiligen.

 

Beispiel:

Die Gesamtausgaben des Projektes liegen bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 10 % an den Gesamtausgaben als Eigenanteil aufbringen = 10.000,00 Euro. Damit läge die Zuwendung aus dem Schulträgerbudget bei 90.000,00 Euro.

Möchte der Schulträger sein komplettes Schulträgerbudget von z. B. 100.000,00 Euro bewilligt

bekommen, müssen die Gesamtausgaben des Projektes bei mindestens 111.111,11 Euro

liegen (11.111,11 Euro von 111.111,11 Euro = 10 %).

Tags →  @Eigenanteil, → #finanzschwach, → #Eigenanteil, → #Anteilfinanzierung, → #Vollfinanzierung.
Stand 02.11.2022 15:23:33 [8898] → PermaLink