Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?

Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?

Ergeben sich im Zuge der Durchführung ihres Förderprojektes Änderungen im Vergleich zu dem beantragten und bewilligten Umfang, die nicht durch die Regelungen der ANBest-K oder ANBest-P abgedeckt sind, dann muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

Typische Anlässe für einen Änderungsantrag sind z. B.

·       die Verlängerung des Bewilligungszeitraums (der Zeitraum, indem das geförderte Projekt durchgeführt werden muss; vgl. Nr. 1.3 Zuwendungsbescheid),

·       Veränderungen bei den Fördergegenständen (Zweck der Förderung, vgl. Nr. 1.1 Zuwendungsbescheid),

·       Änderungen in der Finanzierungsplanung (Kostenerhöhungen, Kostenverschiebungen, Mehrkosten etc., vgl. Nr. 3.1 Zuwendungsbescheid).

Der Änderungsantrag muss grundsätzlich schriftlich gestellt werden (postalisch mit Unterschrift). Wir stellen dafür ein Formular zur Verfügung, das Sie sich hier herunterladen können.

Insbesondere für Veränderungen in der Finanzierungsplanung sehen die ANBest-K und die ANBest-P bestimmte Szenarien vor, die auch ohne Änderungsantrag bzw. Änderungsbewilligung zulässig sind. Aber Achtung: Die Ausgaben für investive Begleitmaßnahmen und schulgebundene mobilen Endgeräte sind von den Regelungen zu den Kostenverschiebungen ausgenommen! Es gelten die Bestimmungen in Ihrem Bescheid.

Für die kommunalen Schulträger (Nr. 1.2 ANBest-K i. V. m. den Erleichterungen der Anlage 5 zu Nr. 13 VV-K) gelten je nach Höhe der Förderung folgende Bestimmungen.

Für Zuwendungen bis zu 500.000 Euro:

ü  Die Überschreitung der Gesamtausgaben (Mehrkosten) ist zulässig, wenn sie die Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen.

ü  Die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans ist zulässig, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).

Für Zuwendungen ab 500.000 Euro:

ü  Die Überschreitung der Gesamtausgaben von bis zu 10 % (Mehrkosten) ist zulässig, wenn sie die Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen.

ü  Die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans von bis zu 20 % ist zulässig, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).

Für die Ersatz- und Pflegeschulträger (Nr. 1.2 ANBest-P) gilt, dass die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans von bis zu 20 % zulässig ist, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).
Die Überschreitung der Gesamtausgaben (Mehrkosten) erfordert immer eine Änderungsbewilligung!

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung und klären die Notwendigkeit eines Änderungsantrags für ihren Einzelfall.

Zugehörige Dateien
→ Formular Änderungsantrag [DOCX]

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Stand 06.07.2022 10:27:07 [9786] → PermaLink