Beiträge :: Schlagwort #Ausfüllhinweise
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?
Alle im FAQ-Portal zum Herunterladen bereitgestellten Formulare finden Sie gesammelt unterhalb des Beitrags.
Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Fast-Track-Verfahren, Version 2.1 (29.04.2022) [PDF]
→ Ausfüllhilfe Kurzbeschreibungen in den Anträgen zum (Basis)DigitalPakt [PDF]
→ Fast-Track-Antrag Kombination [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag Anzeige- und Präsentationstechnik [DOCX]
→ Fast-Track-Antrag LAN/WLAN und Server [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 1 - Supportkonzept [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 2 - Fortbildungen [DOCX]
→ Fast-Track Anlage 3 - technisch-pädagogisches Einsatzkonzept [DOCX]
→ Verwendungsnachweis öffentliche Schulträger [DOCX]
→ Verwendungsnachweis für die Träger der dänischen Schulen und der Ersatz- und Pflegeschulen [DOCX]
→ Formular Mittelabruf [DOCX]
→ Formular für die Nachreichung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK) [DOCX]
→ Belegliste - Anlage zum VN [XLSX]
→ Rechtsbehelfsverzichtserklärung [DOCX]
→ Vorlage Änderungsantrag [DOCX]
Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?
Unter diesem Beitrag finden Sie ein Dokument, dass
Vorschläge oder Muster für die Kurzbeschreibungen in Ihrem Antrag enthält.
Diese Vorschläge sind unabhängig von der Art des Antragsverfahrens verwendbar.
Außerdem enthält es zu jedem Fördergegenstand eine kurze Einordnung zum Umfang der Förderfähigkeit. Weitere möglicherweise detailliertere Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in anderen FAQ-Beiträgen. Bitte schauen Sie auch in unsere Liste der Fördergegenstände, diese enthält eine alphabetische Aufstellung nach Stichworten.
Beispiele für die Formulierung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes finden Sie auf den Seiten des IQSH.
Zugehörige Dateien
→ Ausfüllhinweise Kurzbeschreibungen [PDF]
Externe Inhalte
→ IQSH Medienberatung.
Wie kann bei der Antragstellung in effizienter Weise mit Zweifeln an der Förderfähigkeit bestimmter Anschaffungsgegenstände umgegangen werden?
Am besten ist es, derartige Fragen frühzeitig und am besten vor Durchführung der Investition mit der Bewilligungsbehörde zu besprechen. Z.B. das „DigitalPakt-Café“ bietet hierfür den passenden Rahmen. Andernfalls kann es später zu Problemen kommen, zumal der vorzeitige Maßnahmebeginn beim DigitalPakt zwar generell möglich ist, die Antragsteller Investitionen ohne vorherigen Zuwendungsbescheid dennoch auch hier (wie stets) auf eigenes Risiko vornehmen. Denn für eine Förderung müssen alle Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen.
Weil „schwierige Fälle“, in denen eine Förderung zwar nicht grundsätzlich von Anfang an ausgeschlossen, aber fraglich erscheint, für die Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und für die Bewilligungsbehörde eine aufwendigere Prüfung bedeuten, sollte überlegt werden, ob hierfür überhaupt eine DigitalPakt-Förderung beantragt werden muss. Denn häufig leisten Schulträger ohnehin einen freiwilligen oder freiwillig erhöhten Eigenanteil, weil die DigitalPakt-Förderung nicht für alle anstehenden Investitionen zur Digitalisierung der Schule(n) ausreicht. Die Antragsberechtigten sollten also stets im Blick behalten, welche Maßnahmen sie insgesamt planen und wie hoch der von ihnen vorgesehene Eigenanteil ist. Sofern die „schwierige“ Maßnahme allein aus Eigenmitteln finanziert werden kann, stellen sich keine schwierigen Rechtsfragen, welche die Antragstellung und -bescheidung verzögern könnten.