Beiträge :: Schlagwort #Zahlungsabwicklung
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Was ist der Bewilligungszeitraum?
Der
Bewilligungszeitraum gibt die Zeitperiode an, in der Sie das gesamte Förderprojekt
durchführen bzw. abwickeln. Sie finden die Regelungen zum Bewilligungszeitraum
in Nr. 1.3 des Zuwendungsbescheides.
Er beginnt in
der Regel mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen
Leistungs- und/oder Lieferungsvertrages. Bei mehreren Verträgen ist der
zeitlich erste maßgeblich.
Er endet mit
der Zahlung der letzten Rechnung, d. h. auch die Zahlungsabwicklung
(Rechnungslegung und Zahlbarmachung) muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes
liegen.
Für den Fall,
dass Sie ihr Förderprojekt nicht innerhalb der ursprünglich kalkulierten
Zeitperiode umsetzen können (z. B. wegen Lieferschwierigkeiten), stellen Sie
bitte einen Änderungsantrag unter Angabe des neuen Zeitraumes. Die Verlängerung
bei begründeten Fällen ist regelmäßig bis zum 31.12.2024 möglich. Siehe bitte
auch: https://dpaktfaq.schleswig-holstein.de/?view=render&entry=42
Eine Verlängerung über
diesen Zeitpunkt hinaus ist nur in Ausnahmefällen
für die verspätete Zahlungsabwicklung möglich, also die Rechnungslegung und
Zahlbarmachung für bis zum 31.12.2024 gelieferte / geleistete Maßnahmen. Eine
Verlängerung über den 30.06.2025 hinaus ist ausgeschlossen.