Beiträge :: Schlagwort #Obergrenze

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Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?

Ja, diese Möglichkeit wird vorgesehen. Sie ist jedoch eingeschränkt auf Mehrausgaben z. B. aufgrund von Kostensteigerungen für bereits bewilligte Fördergegenstände. Es handelt sich also um Fälle, bei denen eine „Nachförderung“ für den bereits während der Budgetphase bewilligten Zuwendungszweck notwendig wird.

Wird die Kostensteigerung durch neue oder zusätzliche Fördergegenstände (bisher nicht bewilligte Geräte oder Leistungen oder mehr Geräte bzw. zusätzliches Zubehör) ausgelöst, sind diese Ausgaben im Rahmen eines eigenen Restmittelantrags anzumelden, sofern die anderen Voraussetzungen (z. B. Unter/Obergrenze) eingehalten werden.

Tags →  @Antragstellung, →  @Änderungsantrag, →  @Restmittel, → #Restmittelvergabe, → #Änderungsantrag, → #Restmittel, → #Kostensteigerung, → #Obergrenze, → #Untergrenze.
Stand 28.12.2022 12:46:39 [6539] → PermaLink


Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?

Ja, die Vorgaben der Förderrichtlinien treffen bereits Regelungen für die Restmittelvergabe. Diese Regelungen sehen allerdings hinsichtlich der Verfahrensgestaltung ein größeres Ermessen der Bewilligungsbehörde vor als während der Budgetphase, sodass nunmehr Regeln wie z. B. die Ober- und Untergrenze hinzutreten.

Die allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien zu den Antragsvoraussetzungen usw. gelten während der Restmittelvergabe genauso, wie sie während der Budgetphase gegolten haben. 

Tags →  @Antragstellung, →  @Restmittel, → #Förderrichtlinie, → #Restmittelvergabe, → #Restmittel, → #Obergrenze, → #Untergrenze, → #Ermessen.
Stand 28.12.2022 12:46:46 [5621] → PermaLink


Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?

Ja, es gibt sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe.

Die Untergrenze liegt bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.500,00 Euro. Das heißt, dass mindestens diese Summe als Gesamtkosten vorliegen muss, damit ein Antrag gestellt werden kann. Diese Grenze gilt pro Antrag. Diese Untergrenze gilt nicht für Änderungsanträge

Die Obergrenze liegt bei 1.000.000,00 Euro (1 Mio. Euro) pro Schulträger. Das bedeutet also, dass jeder Schulträger maximal diese Summe als Gesamtkosten anmelden kann. Die Obergrenze kann auf mehrere Anträge aufgeteilt werden. Änderungsanträge fließen in die Obergrenzenberechnung mit ein.

Tags →  @Antragstellung, →  @Restmittel, → #Restmittelvergabe, → #Restmittel, → #Obergrenze, → #Untergrenze.
Stand 28.12.2022 12:52:21 [5079] → PermaLink