Beiträge :: Schlagwort #Obergrenze
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Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?
Ja, diese Möglichkeit wird vorgesehen. Sie ist jedoch
eingeschränkt auf Mehrausgaben z. B. aufgrund von Kostensteigerungen für
bereits bewilligte Fördergegenstände. Es handelt sich also um Fälle, bei denen
eine „Nachförderung“ für den bereits während der Budgetphase bewilligten Zuwendungszweck
notwendig wird.
Wird die Kostensteigerung durch neue oder zusätzliche
Fördergegenstände (bisher nicht bewilligte Geräte oder Leistungen oder mehr
Geräte bzw. zusätzliches Zubehör) ausgelöst, sind diese Ausgaben im Rahmen
eines eigenen Restmittelantrags anzumelden, sofern die anderen Voraussetzungen
(z. B. Unter/Obergrenze) eingehalten werden.
Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?
Ja, die Vorgaben der Förderrichtlinien treffen bereits
Regelungen für die Restmittelvergabe. Diese Regelungen sehen allerdings
hinsichtlich der Verfahrensgestaltung ein größeres Ermessen der
Bewilligungsbehörde vor als während der Budgetphase, sodass nunmehr Regeln wie z. B. die Ober- und Untergrenze hinzutreten.
Die allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien zu den
Antragsvoraussetzungen usw. gelten während der Restmittelvergabe genauso, wie
sie während der Budgetphase gegolten haben.
Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?
Ja, es gibt sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für
die Antragstellung in der Restmittelvergabe.
Die Untergrenze liegt bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.500,00 Euro. Das heißt, dass mindestens diese Summe als Gesamtkosten vorliegen muss, damit ein Antrag gestellt werden kann. Diese Grenze gilt pro Antrag. Diese Untergrenze gilt nicht für Änderungsanträge.
Die Obergrenze liegt bei 1.000.000,00 Euro (1 Mio. Euro) pro Schulträger. Das bedeutet also, dass jeder Schulträger maximal diese Summe als Gesamtkosten anmelden kann. Die Obergrenze kann auf mehrere Anträge aufgeteilt werden. Änderungsanträge fließen in die Obergrenzenberechnung mit ein.