Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?
Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?
Ja, diese Möglichkeit wird vorgesehen. Sie ist jedoch
eingeschränkt auf Mehrausgaben z. B. aufgrund von Kostensteigerungen für
bereits bewilligte Fördergegenstände. Es handelt sich also um Fälle, bei denen
eine „Nachförderung“ für den bereits während der Budgetphase bewilligten Zuwendungszweck
notwendig wird.
Wird die Kostensteigerung durch neue oder zusätzliche
Fördergegenstände (bisher nicht bewilligte Geräte oder Leistungen oder mehr
Geräte bzw. zusätzliches Zubehör) ausgelöst, sind diese Ausgaben im Rahmen
eines eigenen Restmittelantrags anzumelden, sofern die anderen Voraussetzungen
(z. B. Unter/Obergrenze) eingehalten werden.
Tags → @Antragstellung, → @Änderungsantrag, → @Restmittel, → #Restmittelvergabe, → #Änderungsantrag, → #Restmittel, → #Kostensteigerung, → #Obergrenze, → #Untergrenze.
Stand 28.12.2022 12:46:39 [6541] → PermaLink