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Welches Antragsverfahren ist für die Restmittelvergabe vorgesehen?

Das Antragsverfahren in der Restmittelvergabe wird über das Onlineportal abgewickelt. Anträge in Form von E-Mails o. Ä. sind nicht statthaft. Auch eine Antragstellung über das Fast-Track-Verfahren ist nicht möglich, da es nicht in das Onlineportal eingebunden werden kann.

Es wird außerdem die Möglichkeit geben, Änderungsanträge zur Erhöhung der Fördermittel für bereits bewilligte Förderprojekte zu stellen, wenn aufgrund von Kostensteigerungen Mehrkosten entstehen bzw. entstanden sind. Auch diese Anträge müssen über das Onlineportal gestellt werden.

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Stand 28.12.2022 12:46:28 [7925] → PermaLink


Wann startet die Vergabe der Restmittel?

Das Verfahren zur Vergabe der Restmittel im (Basis)DigitalPakt wird am 20. April 2023 starten. An diesem Tag wird das Antragsverfahren ab 10:00 Uhr im Onlineportal freigeschaltet, so dass ab dann dort die Anträge auf Restmittel hochgeladen werden können.

Bitte denken Sie daran, dass der Antrag erst dann als gestellt gilt, wenn er unterschrieben per Post beim MBWF eingegangen ist. Für die Reihenfolge der Antragstellung maßgeblich ist allerdings – wie bereits bei den Sofortausstattungsprogrammen – der Zeitstempel im Onlineportal. 

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Stand 28.12.2022 12:46:19 [6660] → PermaLink


Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?

Ja, diese Möglichkeit wird vorgesehen. Sie ist jedoch eingeschränkt auf Mehrausgaben z. B. aufgrund von Kostensteigerungen für bereits bewilligte Fördergegenstände. Es handelt sich also um Fälle, bei denen eine „Nachförderung“ für den bereits während der Budgetphase bewilligten Zuwendungszweck notwendig wird.

Wird die Kostensteigerung durch neue oder zusätzliche Fördergegenstände (bisher nicht bewilligte Geräte oder Leistungen oder mehr Geräte bzw. zusätzliches Zubehör) ausgelöst, sind diese Ausgaben im Rahmen eines eigenen Restmittelantrags anzumelden, sofern die anderen Voraussetzungen (z. B. Unter/Obergrenze) eingehalten werden.

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Stand 28.12.2022 12:46:39 [6639] → PermaLink


Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?

Das Prioritätsprinzip ergibt sich aus Nr. 8.2 Absatz 2 der Förderrichtlinien:

„Die Verteilung nicht ausgeschöpfter Mittel (Restmittelvergabe) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde. Wichtigstes ermessensleitendes Merkmal ist hier die Reihenfolge der Antragstellung (Prioritätsprinzip).“

Die Anträge werden also nach der Reihenfolge des Hochladens im Onlineportal berücksichtigt. Entscheidend für die Reihung ist dabei der sekundengenaue Zeitstempel des Onlineportals.

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Stand 28.12.2022 12:51:54 [6607] → PermaLink


Kann ich meine Anträge für die Restmittelvergabe vorbereiten?

Ja, das ist möglich und auch empfehlenswert. Das Onlineantragsverfahren ist bereits insofern freigeschaltet, als dass Sie Neuanträge (Referenznummer beginnend mit IME2-RMVG) erzeugen und auch bearbeiten können. Während der Budgetphase erzeugte aber nicht finalisierte bzw. eingereichte Anträge können Sie ebenfalls weiter nutzen und bearbeiten.

Am 20.04.2023 können Sie dann die vorbereiteten Anträge ab 10:00 Uhr im Onlineportal einreichen. Der dabei vergebene Zeitstempel ist entscheidend für die Reihung nach dem Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“). Nach dem Einreichen drucken Sie den Kurzantrag aus und senden ihn unterschrieben an das MBWFK. Das Verfahren ist insofern identisch mit dem neuen Online-Antragsverfahren während der Budgetphase. Ein „Fast-Track-Verfahren“ gibt es im Rahmen der Restmittelvergabe nicht.

Die Möglichkeit zuwendungserhöhende Änderungsanträge (Referenznummer beginnend mit AEM- RMVG) zu stellen ist auch gegeben.

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Stand 03.05.2024 10:19:21 [6412] → PermaLink


Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?

Nein, der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag im Rahmen der Restmittelvergabe (AEND-RMVG) kann nicht dafür genutzt werden, einen erhöhten Eigenanteil im Zuwendungsbescheid aus der Budgetphase (Budgetbescheid) herabzusetzen. Hier steht das Zuwendungsrecht entgegen, insbesondere das Wesen der Anteilsfinanzierung.

Der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag ist also nur für die Fälle vorgesehen, in denen es zu Mehrkosten in dem geplanten und bewilligten Umfang kommt, z. B. weil das Ergebnis der Ausschreibung zu erhöhten Kosten für einen oder mehrere Fördergegenstände führt. Die Eigenanteilsquote aus dem Budgetbescheid muss erhalten bleiben.

Wollen Sie Geräte oder Leistungen in der Restmittelvergabe beantragen, die nicht Gegenstand eines Zuwendungsbescheides aus der Budgetphase sind, dann müssen Sie den Neuantrag (IME2-RMVG) nutzen. Hier dürfen Sie – unabhängig von den Eigenanteilsquoten bisheriger Bescheide – die nach den Förderrichtlinien mindestens festgelegte Eigenanteilsquote von 13,0435 % für öffentliche Schulträger bzw. 10 % für die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen nutzen.

Beispiel:

Der Schulträger hat für die Anschaffung eines digitalen Arbeitsgerätes Kosten in Höhe von 20.000 Euro kalkuliert. Die Ausschreibung hat nun jedoch Kosten in Höhe von 25.000 Euro ergeben. Der Schulträger kann also für die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro einen „budgeterhöhenden“ Änderungsantrag stellen und so versuchen, im Restmittelverfahren einen "Nachschlag" an Fördermitteln zu erhalten.

 Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (13,0435%) = 2.608,70 Euro                = 3.260,88 Euro

Fördermittel (86,9565%) = 17.391,30 Euro            = 21.739,12 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.347,82 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro:                  Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro: 

Eigenmittel (15 %) = 3.000,00 Euro                        = 3.750,00 Euro

Fördermittel (85 %) = 17.000,00 Euro                     = 21.250,00 Euro

In diesem Beispiel würden also 4.250,00 Euro an Nachförderung beantragt werden können.

Tags →  @Eigenanteil, →  @Änderungsantrag, →  @Restmittel, →  @Restmittelvergabe, → #Eigenanteil, → #Restmittelvergabe, → #Änderungsantrag, → #Restmittel.
Stand 23.03.2023 16:24:14 [5900] → PermaLink


Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?

Ja, dies ist möglich und gilt für die kommunalen Träger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, für die kein Schulträgerbudget im DigitalPakt vorgesehen war, da sie nach dem Schuljahr 2018/2019 gegründet wurden.

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Stand 28.12.2022 12:46:36 [5780] → PermaLink


Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?

Ja, die Vorgaben der Förderrichtlinien treffen bereits Regelungen für die Restmittelvergabe. Diese Regelungen sehen allerdings hinsichtlich der Verfahrensgestaltung ein größeres Ermessen der Bewilligungsbehörde vor als während der Budgetphase, sodass nunmehr Regeln wie z. B. die Ober- und Untergrenze hinzutreten.

Die allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien zu den Antragsvoraussetzungen usw. gelten während der Restmittelvergabe genauso, wie sie während der Budgetphase gegolten haben. 

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Stand 28.12.2022 12:46:46 [5703] → PermaLink


Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?

Nein, für die Restmittelvergabe werden keine Schulträgerbudgets gebildet. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Prioritätsprinzip) und stehen somit in Konkurrenz zueinander.

Es gibt jedoch eine Unter- und eine Obergrenze für die Antragstellung. Siehe hierzu bitte in der gesonderten FAQ.

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Stand 28.12.2022 12:46:33 [5436] → PermaLink


Wenn ich mehrere Anträge in der Restmittelvergabe stelle, zählt dann der Zeitpunkt des ersten eingegangenen Antrags auch für alle folgenden Anträge?

Nein. Für jeden Antrag zählt der mit dem Hochladen erzeugte Zeitstempel.

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Stand 02.04.2024 12:12:05 [5217] → PermaLink


Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?

Ja, es gibt sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe.

Die Untergrenze liegt bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.500,00 Euro. Das heißt, dass mindestens diese Summe als Gesamtkosten vorliegen muss, damit ein Antrag gestellt werden kann. Diese Grenze gilt pro Antrag. Diese Untergrenze gilt nicht für Änderungsanträge

Die Obergrenze liegt bei 1.000.000,00 Euro (1 Mio. Euro) pro Schulträger. Das bedeutet also, dass jeder Schulträger maximal diese Summe als Gesamtkosten anmelden kann. Die Obergrenze kann auf mehrere Anträge aufgeteilt werden. Änderungsanträge fließen in die Obergrenzenberechnung mit ein.

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Stand 28.12.2022 12:52:21 [5156] → PermaLink


Woraus setzen sich die Restmittel zusammen?

Die Restmittel setzen sich im Wesentlichen zusammen aus 

  • nicht beantragten oder nicht bewilligten Schulträgerbudgetbestandteilen aus der Budgetphase,
  • nicht (mehr) benötigten Mittelzusagen (z. B. aufgrund von Kostensenkungen) nach der Verwendungsnachweisprüfung, 
  • Rückforderungen aufgrund von nicht oder nicht mehr zweckentsprechend verwandten Fördermitteln.

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Stand 23.03.2023 16:24:00 [4364] → PermaLink