Beiträge :: Schlagwort #Eigenanteil
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Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil?
Es ist zwischen den
folgenden Fallgruppen zu differenzieren:
Die Träger der öffentlichen Schulen haben die gewährte Zuwendung (=
Anteil aus dem Schulträgerbudget) um mindestens 15 % zu ergänzen (Anteilfinanzierung).
Bezogen auf das Gesamtinvestitionsvolumen (= die Gesamtausgaben / Gesamtkosten
des Vorhabens) beträgt der Eigenanteil somit mindestens rd. 13,0435 %.
Beispiel:
Die Gesamtausgaben des
Projektes liegen bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 13,0435% an
den Gesamtausgaben als Eigenanteil aufbringen = 13.043,50 Euro. Damit läge die
Zuwendung aus dem Schulträgerbudget bei 86.956,50 Euro.
Möchte der Schulträger sein
komplettes Schulträgerbudget von 100.000,00 Euro bewilligt bekommen, müssen die
Gesamtausgaben des Projektes bei mindestens 115.000,00 Euro liegen (15.000,00
Euro von 115.000,00 Euro = 13,0435 %).
Kommunale Träger
öffentlicher Schulen, die als "finanzschwach"
im Sinne der Förderrichtlinie gelten, erhalten eine Vollfinanzierung. Sie sind
somit von einem Eigenanteil freigestellt. Als finanzschwach gelten die Kreise,
Städte und Gemeinden, die bis zum 15. September 2019 eine Fehlbetragszuweisung
für das Jahr 2017 gemäß § 12 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes oder einen
Abschlag auf eine solche Fehlbetragszuweisung erhalten haben. Dies ist eine
Stichtagsregelung; der Empfängerkreis ist somit abschließend geregelt. Gilt
eine Stadt oder Gemeinde, die Mitglied eines Schulverbandes ist oder einem Amt
angehört als "finanzschwach" in diesem Sinne, wird dem Schulverband
oder Amt bezogen auf die Fördermittel für die in dieser Gemeinde belegenen
Schulen eine Vollfinanzierung gewährt. Zur Erhöhung des Investitionsvolumens
kann auch in diesen Fällen ein Eigenanteil geleistet werden.
Die Träger der Schulen der dänischen
Minderheit, der Ersatz- und der Pflegeschulen haben sich mit mindestens 10 % am
öffentlichen Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten (= Gesamtinvestitionsvolumen)
der Investitionen zu beteiligen.
Beispiel:
Die Gesamtausgaben des Projektes liegen
bei 100.000,00 Euro. Der Schulträger muss mind. 10 % an den Gesamtausgaben als
Eigenanteil aufbringen = 10.000,00 Euro. Damit läge die Zuwendung aus dem
Schulträgerbudget bei 90.000,00 Euro.
Möchte der Schulträger sein komplettes
Schulträgerbudget von z. B. 100.000,00 Euro bewilligt
bekommen, müssen die Gesamtausgaben des
Projektes bei mindestens 111.111,11 Euro
liegen (11.111,11 Euro
von 111.111,11 Euro = 10 %).
Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?
Nein, der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag im Rahmen der
Restmittelvergabe (AEND-RMVG) kann nicht dafür genutzt werden, einen erhöhten
Eigenanteil im Zuwendungsbescheid aus der Budgetphase (Budgetbescheid)
herabzusetzen. Hier steht das Zuwendungsrecht entgegen, insbesondere das Wesen
der Anteilsfinanzierung.
Der „budgeterhöhende“ Änderungsantrag ist also nur für die
Fälle vorgesehen, in denen es zu Mehrkosten in dem geplanten und bewilligten
Umfang kommt, z. B. weil das Ergebnis der Ausschreibung zu erhöhten Kosten für
einen oder mehrere Fördergegenstände führt. Die Eigenanteilsquote aus dem
Budgetbescheid muss erhalten bleiben.
Wollen Sie Geräte oder Leistungen in der Restmittelvergabe
beantragen, die nicht Gegenstand eines Zuwendungsbescheides aus der
Budgetphase sind, dann müssen Sie den Neuantrag (IME2-RMVG) nutzen. Hier dürfen
Sie – unabhängig von den Eigenanteilsquoten bisheriger Bescheide – die nach den
Förderrichtlinien mindestens festgelegte Eigenanteilsquote von 13,0435 % für
öffentliche Schulträger bzw. 10 % für die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen nutzen.
Beispiel:
Der Schulträger hat für die Anschaffung eines digitalen
Arbeitsgerätes Kosten in Höhe von 20.000 Euro kalkuliert. Die Ausschreibung hat
nun jedoch Kosten in Höhe von 25.000 Euro ergeben. Der Schulträger kann also
für die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro einen „budgeterhöhenden“
Änderungsantrag stellen und so versuchen, im Restmittelverfahren einen "Nachschlag" an Fördermitteln zu erhalten.
Eigenmittel (13,0435%) = 2.608,70 Euro = 3.260,88 Euro
Fördermittel (86,9565%) = 17.391,30 Euro = 21.739,12 Euro
In diesem Beispiel würden also 4.347,82 Euro an Nachförderung beantragt werden können.
Finanzierungsplan alt bei 20.000 Euro: Finanzierungplan neu bei 25.000 Euro:
Eigenmittel (15 %) = 3.000,00 Euro = 3.750,00 Euro
Fördermittel (85 %) = 17.000,00 Euro = 21.250,00 Euro
In diesem Beispiel würden also 4.250,00 Euro an Nachförderung beantragt werden können.