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Wie ist das Antragsverfahren im Onlineportal gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?

Das Antragsverfahren im Onlineportal ist zweistufig ausgestaltet:

Zunächst müssen die erforderlichen Angaben (z.B. Investitionsplanung, technisch-pädagogisches Einsatzkonzept - TPEK - usw.) über einen entsprechenden Account im Online-Antragsverfahren eingegeben werden. Jeder Antrag erhält dabei eine eigene Referenznummer.

Nach Abschluss aller erforderlichen Eingaben gibt es die Möglichkeit, den Antrag im Online-Antragsverfahren zu finalisieren. Weitere Eingaben können dann nicht mehr gemacht werden und es wird ein PDF-Dokument ("Vordruck") erzeugt, das vom Antragsteller auszudrucken und durch eine vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen ist. Das PDF-Dokument enthält neben bestimmten Erklärungen, die im Antragsverfahren abzugeben sind (z.B. dass keine Doppelförderung vorliegt, bestimmte steuerrechtliche Erfordernisse bekannt sind usw.), über die Referenznummer auch eine eindeutige Bezugnahme auf die online gemachten Eingaben. Der unterschriebene Vordruck ist der Bewilligungsbehörde zuzuleiten. 

Der Antrag gilt als gestellt, wenn der unterschriebene Vordruck bei der Bewilligungsbehörde eingeht.  

Sollte aus Sicht der Bewilligungsbehörde noch Überarbeitungsbedarf bestehen, setzt sie sich mit dem Antragsteller in Verbindung und berät zum weiteren Vorgehen. Auf Wunsch des Antragstellers kann der Antrag dann im Online-Antragsverfahren auch wieder für die Bearbeitung freigeschaltet werden. Regelmäßig muss der Vordruck in diesen Fällen bezogen auf den geänderten Antrag erneut unterschrieben werden, es sei denn, eine Änderung erschöpft sich in offensichtlich bloß redaktionellen Anpassungen.

Externe Inhalte
→ Online-Antragsverfahren.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Zeitpunkt, → #Vordruck, → #PDF, → #Formular, → #Formblatt, → #Mantelbogen.
Stand 02.11.2022 15:26:24 [11671] → PermaLink


Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?

Ergeben sich im Zuge der Durchführung ihres Förderprojektes Änderungen im Vergleich zu dem beantragten und bewilligten Umfang, die nicht durch die Regelungen der ANBest-K oder ANBest-P abgedeckt sind, dann muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

Typische Anlässe für einen Änderungsantrag sind z. B.

·       die Verlängerung des Bewilligungszeitraums (der Zeitraum, indem das geförderte Projekt durchgeführt werden muss; vgl. Nr. 1.3 Zuwendungsbescheid),

·       Veränderungen bei den Fördergegenständen (Zweck der Förderung, vgl. Nr. 1.1 Zuwendungsbescheid),

·       Änderungen in der Finanzierungsplanung (Kostenerhöhungen, Kostenverschiebungen, Mehrkosten etc., vgl. Nr. 3.1 Zuwendungsbescheid).

Der Änderungsantrag muss grundsätzlich schriftlich gestellt werden (postalisch mit Unterschrift). Wir stellen dafür ein Formular zur Verfügung, das Sie sich hier herunterladen können.

Insbesondere für Veränderungen in der Finanzierungsplanung sehen die ANBest-K und die ANBest-P bestimmte Szenarien vor, die auch ohne Änderungsantrag bzw. Änderungsbewilligung zulässig sind. Aber Achtung: Die Ausgaben für investive Begleitmaßnahmen und schulgebundene mobilen Endgeräte sind von den Regelungen zu den Kostenverschiebungen ausgenommen! Es gelten die Bestimmungen in Ihrem Bescheid.

Für die kommunalen Schulträger (Nr. 1.2 ANBest-K i. V. m. den Erleichterungen der Anlage 5 zu Nr. 13 VV-K) gelten je nach Höhe der Förderung folgende Bestimmungen.

Für Zuwendungen bis zu 500.000 Euro:

ü  Die Überschreitung der Gesamtausgaben (Mehrkosten) ist zulässig, wenn sie die Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen.

ü  Die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans ist zulässig, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).

Für Zuwendungen ab 500.000 Euro:

ü  Die Überschreitung der Gesamtausgaben von bis zu 10 % (Mehrkosten) ist zulässig, wenn sie die Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen.

ü  Die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans von bis zu 20 % ist zulässig, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).

Für die Ersatz- und Pflegeschulträger (Nr. 1.2 ANBest-P) gilt, dass die Überschreitung von Einzelansätzen des Finanzierungsplans von bis zu 20 % zulässig ist, wenn diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen werden können (Kostenverschiebungen).
Die Überschreitung der Gesamtausgaben (Mehrkosten) erfordert immer eine Änderungsbewilligung!

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung und klären die Notwendigkeit eines Änderungsantrags für ihren Einzelfall.

Zugehörige Dateien
→ Formular Änderungsantrag [DOCX]

Tags →  @Antragstellung, →  @Antragsverfahren, →  @Änderungsantrag, → #Formular, → #Antrag, → #Änderungsantrag, → #Mehrkosten, → #Kostenverschiebungen, → #Bewilligungszeitraum, → #Zuwendungszweck.
Stand 06.07.2022 10:27:07 [9787] → PermaLink