Übersicht aller Fragen

Auf dieser Seite finden sie eine Übersicht aller Fragen, die wir für Sie vorbereitet haben. Zudem können Sie die Fragen dieser Seite → als PDF herunterladen.

→ Gibt es eine Übersicht über alle herunterladbaren Formulare?

→ Gibt es eine Hilfestellung für die Formulierung der Kurzbeschreibungen in den Förderanträgen zum (Basis)DigitalPakt?

→ Welche Förderrichtlinien gibt es in Schleswig-Holstein zur Umsetzung des (Basis)DigitalPakts Schule 2019 bis 2024?

→ Welche Fristen sind im Hinblick auf das Ende des DigitalPakts zu beachten?

→ Können Elektroarbeiten gefördert werden?

→ Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulträger vor?

→ Welche Unterstützungsangebote sieht das Land für Schulen vor?

→ Was ist der Bewilligungszeitraum?

→ Wie ist die Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen?

→ Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?

→ Wann und Wie muss ich einen Änderungsantrag stellen?

→ Welche Höchstbeträge gelten bei Zuwendungen für die Beschaffung mobiler Endgeräte für allgemeinbildende Schulen?

→ Wie kann bei der Antragstellung in effizienter Weise mit Zweifeln an der Förderfähigkeit bestimmter Anschaffungsgegenstände umgegangen werden?

→ Können Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) selbstständig Anträge stellen?

→ Wie ist das Antragsverfahren im Onlineportal gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?

→ Welche konkreten Anschaffungen sind zuwendungsfähig?

→ Was sind schulgebundene mobile Endgeräte im Sinne des Basis-DigitalPakts?

→ Welches Antragsverfahren ist für die Restmittelvergabe vorgesehen?

→ Wird die Entscheidung über den Antrag im Online-Verfahren mitgeteilt oder erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid?

→ Wo auf dem Schulgelände können zuwendungsfähige Investitionsmaßnahmen vorgenommen werden?

→ Ist das Leasing von IT-Infrastruktur zuwendungsfähig?

→ Wieviele Anträge kann ein Schulträger stellen? Können mehrere Anträge pro Schule gestellt werden?

→ Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil?

→ Kann ich auch Änderungsanträge zu bereits bewilligten Förderprojekten für die Restmittelvergabe anmelden?

→ Was ist das Schulträgerbudget?

→ Kann ich meine Anträge für die Restmittelvergabe vorbereiten?

→ Was bedeutet das Prioritätsprinzip („Windhundverfahren“) in der Restmittelvergabe?

→ Kann ich mit einem Änderungsantrag in der Restmittelvergabe den Eigenanteil meines Budgetbescheides herabsetzen / meine Eigenanteilsquote mindern?

→ Wann startet die Vergabe der Restmittel?

→ Wer trägt die Angaben zum technisch-pädagigischen Einsatzkonzept (TPEK) und zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung in das Online-Antragsverfahren ein?

→ Was ist als "investive Begleitmaßnahme" förderfähig?

→ Wie lange dauert es, bis die Fördermittel auf meinem Konto gutgeschrieben werden?

→ Gelten die Förderrichtlinien auch für die Vergabe der Restmittel?

→ Müssen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden?

→ Können auch Schulträger, die bisher kein Budget hatten, Anträge im Restmittelvergabeverfahren stellen?

→ Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden und gibt es Unterschiede beim Antragsverfahren?

→ Wenn ich mehrere Anträge in der Restmittelvergabe stelle, zählt dann der Zeitpunkt des ersten eingegangenen Antrags auch für alle folgenden Anträge?

→ Gibt es ein Schulträgerbudget in der Restmittelvergabe?

→ Gibt es eine Untergrenze und / oder eine Obergrenze für die Antragstellung in der Restmittelvergabe?

→ Kann WLAN-Strahlung negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben?

→ Wie ist das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK) gegliedert und welche Angaben sind zu machen?

→ Wer beantwortet Fragen zum Vergaberecht? Wer kann mich bei der Beschaffung unterstützen?

→ Welche Lösungen für schulisches LAN und WLAN können von den kommunalen Schulträgern über Dataport bezogen werden?

→ Woraus setzen sich die Restmittel zusammen?

→ Wann dienen Server „pädagogischen Zwecken“ und sind damit grundsätzlich förderfähig?

→ Kann das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK) nachgereicht werden?

→ Wie kann der Hinweis auf die DigitalPakt-Förderung „in geeigneter Form“ konkret erfolgen?